Aldi und Hofer rufen Aktionsartikel zurück
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie der Discounter Aldi Nord und die HOFER KG in Österreich informieren über ein Aktionsprodukt, das aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgerufen wird. Von der Verwendung des Artikels wird dringend abgeraten. Es besteht akute Verletzungsgefahr.
Betroffen sind alle Sorten des Artikels „HOME CREATION® Thermogläser“ des Lieferanten „CD Creatives Design GmbH“. Die Ware wurde in Deutschland seit dem 16.12.2021 bei Aldi Nord angeboten. Bei der HOFER KG in Österreich wurde die Ware seit dem 24.01.2022 unter dem Namen „CROFTON Thermo Gläser“ des Lieferanten Ritzenhoff AG verkauft.
Splittergefahr bei Verwendung
Laut dem Lieferanten „kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Innenwand des Doppelwandglases bei Verwendung beziehungsweise beim Spülvorgang splittert“. Daher werde von der weiteren Verwendung des oben genannten Artikels dringend abgeraten. Andere Artikel der Marke „HOME CREATION®“ sowie andere Artikel des Lieferanten „CD Creatives Design GmbH“ seien jedoch nicht von dem öffentlichen Rückruf betroffen.
Wo wurden die Thermogläser verkauft?
Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden die Artikel im gesamten Verkaufsraum von Aldi Nord angeboten, also in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Darüber hinaus wurden die Thermogläser über die Hofer KG in Österreich gehandelt.
Angaben zum Umtausch
Wie Aldi Nord in einer Warnung zu dem Rückruf auf der Webseite des Discounters mitteilt, können die „HOME CREATION® Thermogläser“ in einer beliebigen Aldi Nord-Filiale abgegeben werden. Der Kaufpreis werde dort auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Ebenso können die „CROFTON Thermo Gläser“ bei einer beliebigen Hofer-Filiale umgetauscht werden.
Gefahr durch Glassplitter
Zerberstende Trinkgläser stellen eine potenzielle Gesundheitsgefahr dar. Beispielsweise wären neben Schnittverletzungen an den Händen und im Mundraum durch die Scherben auch Verbrennungen durch eingefüllte Heißgetränke möglich. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Thermogläser (veröffentlicht: 02.02.2022), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.