Wegen Mordes seiner Stieftochter angeklagter Arzt liegt im Krankenhaus
04.04.2011
Der Fall hatte für enormes mediales Aufsehen und leichte Verstimmung in der Diplomatie zwischen Frankreich und Deutschland gesorgt. Der in Frankreich wegen des Missbrauchs und Mordes seiner Stieftochter verurteilte deutsche Arzt, wurde von dem leiblichen Vater des Kindes nach Frankreich entführt, als Deutschland sich weigerte diesen auszuliefern.
Der wegen des Mordes an seiner Stieftochter angeklagte 75-jährige Arzt Dieter K. wurde wegen gesundheitlicher Probleme ins Krankenhaus eingeliefert. Der laufende Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder und Vergewaltiger seiner Stieftochter musste unterbrochen werden. Eigentlich sollte das Verfahren bis zum Freitag abgeschlossen werden, doch ob Dieter K. weiterhin verhandlungsfähig ist, müssen die kommenden medizinischen Untersuchungen nun zeigen. Angaben aus Justizkreisen zufolge soll der Prozess jedoch bereits am Nachmittag weitergehen.
Entführter Arzt wegen Missbrauch und Tötung seiner Stieftochter angeklagt
Das Vorwurf, seine Stieftochter sexuell missbraucht und anschließend mit einer Spritze getötet zu haben, steht nach wie vor im Raum und alles deutet auf eine Verurteilung des beschuldigten deutschen Arztes hin. Obwohl die Indizien bereits vor dem aktuellen Verfahren eine Schuld des Angeklagten als sehr wahrscheinlich erschienen ließen, hatte die deutsche Justiz das Verfahren gegen den Kardiologen ohne Anklageerhebung eingestellt und Deutschland weigerte sich auch nach einer ersten Verurteilung in Frankreich, Dieter K. an das Nachbarland auszuliefern. Der leibliche Vater von Kalinka, André Bamberski, ließ den Arzt daraufhin nach Frankreich entführen, um ihn hier der Justiz zu übergeben.
Leiblicher Vater von Schuld des Angeklagten überzeugt
Bamberski ist davon überzeugt, dass der 75-Jährige Kalinka vergewaltigt und mit einer Spritze getötet hat. Bei der Entführung vor rund anderthalb Jahren hatte K. nach Auskunft seiner Anwälte, schwere Verletzungen erlitten und ist daher seitdem in einem Gefängniskrankenhaus im Großraum Paris in medizinischer Behandlung. Am Sonntag sei der gesundheitliche Zustand des Angeklagten jedoch so schlecht gewesen, dass er für einen stationären Aufenthalt in ein Pariser Hospital verlegt werden musste. Der Arzt hatte bereits während der ersten Prozesswochen äußerst angeschlagen gewirkt und sich beim Laufen auf eine Krücke gestützt. Einer Verurteilung wird Dieter K. jedoch auch durch die Einlieferung ins Krankenhaus vermutlich nicht entgehen. (fp)
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Bild: Daniel Gast / pixelio.de
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