Arzt nach tödlicher Bandscheiben-OP angeklagt
Auch bei vermeintlich harmlosen Operationen können mitunter schwerwiegende Komplikationen auftreten, die schlimmstenfalls den Tod der Patienten bedingen. Anschließend entbrennt zwischen den behandelnden Ärzten und den Hinterbliebenen nicht selten ein Streit, um eventuelle Fehler bei der Behandlung. Schuld oder Unschuld der Medizinern zu beweisen, kann sich allerdings äußerst schwierig gestalten. Am Landgericht Frankfurt ist nun ein Prozess gestartet, bei dem sich ein 54-jähriger Facharzt für Neurochirurgie für den Tod einer Patientin verantworten muss.
Nachdem der Mediziner die 34-jährige Mutter zweier Kinder wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert hatte, war sie in dem Frankfurter Krankenhaus überraschend verstorben. Durch eine ordnungsgemäße Nachsorge und Überwachung der Patientin hätte deren Tod vermieden werden können, so der Vorwurf der Anklage. Dem Mediziner werde fahrlässige Tötung durch Unterlassen zur Last gelegt, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“ von dem Prozessauftakt am Montag.
Hauptschlagader während der OP verletzt
Bei dem vermeintlichen Routineeingriff wurde offenbar eine Hauptschlagader verletzt, was innere Blutungen zur Folge hatte, die erst bemerkt wurden, als die Frau über Atemnot und Schmerzen im Brustkorb klagte, so die Mitteilung der „dpa“. Während der eingeleiteten Notoperation war die Patient anschließend verstorben. Der beschuldigte Mediziner erklärte laut Angaben der Nachrichtenagentur, die Patientin sei nach Auftreten der Beschwerden umgehend wieder in den Operationssaal gebracht worden. Er habe sich nach dem Anruf der Krankenschwester sofort zu ihr begeben und weitere Spezialärzte hinzugezogen.
Nachsorge bei der Patientin vernachlässigt?
Die Anklage stütze ihre Argumentation jedoch auf ein Gutachten, dass zu dem Schluss kommt, die Nachsorge sei nicht ausreichend gewesen. Der Facharzt für Neurochirurgie habe die ordnungsgemäße Nachsorge bei der Patientin vernachlässigt, so die Vorwurf in Richtung des Mediziners. Zudem seien der Frau in Verkennung der wahren Ursache ihrer Beschwerden von einem Kollegen des Beschuldigten zusätzlich noch blutverdünnende Mittel verabreicht worden, wird der Vorsitzende Richter von der „dpa“ zitiert. Um zu klären, inwiefern der Arzt tatsächlich eine Schuld an dem Tod der Patientin trägt, wurden in dem Verfahren sechs weitere Verhandlungstermine angesetzt. (fp)
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