Masernkranker Mann war mit Bus und Bahn unterwegs: Gesundheitsamt warnt Mitreisende
Das Gesundheitsamt Miesbach (Oberbayern) sucht Kontaktpersonen eines Mannes, der akut an Masern erkrankt ist. Der Erkrankte war am Freitag, 6. September 2019, mit einem Reisebus von Mainz nach München gefahren und reiste von dort am Abend mit der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) nach Tegernsee.
Laut einer Mitteilung wurde dem Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Miesbach die Masernerkrankung eines Patienten von einem Labor gemeldet. Derzeit werden die Kontaktpersonen ermittelt und deren Impfstatus oder Immunitätsstatus überprüft. Eine Masernerkrankung ist bereits bis zu fünf Tage vor dem typischen Hautausschlag ansteckend.
Impfstatus überprüfen
Den Angaben zufolge reiste der Erkrankte – ein deutscher Staatsbürger – am Freitag den 6. September 2019 mit einem Reisebus des Unternehmens Flixbus von Mainz nach München. Die Abfahrt in Mainz war um 09:55 Uhr. Von München reiste er im Zeitraum zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr am Abend desselben Tages mit der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) weiter nach Tegernsee. Personen, die diese Verkehrsmittel zu den angegebenen Zeiten ebenfalls benutzt haben, sollten umgehend, in Rücksprache mit ihrem Hausarzt, ihren Impfstatus überprüfen und bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz eine Impfung gegen Masern nachholen.
Hochansteckende Krankheit
Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit. Schon ein flüchtiger kurzer Kontakt in einem Raum kann für eine Ansteckung ausreichend sein. Bei ungeimpften oder nicht ausreichend geimpften Kontaktpersonen kann der Ausbruch der Erkrankung durch eine rechtzeitige Impfung, möglichst innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt, noch wirksam unterdrückt werden. Doch auch nach einem bereits länger zurückliegenden Kontakt kann die Impfung die Schwere der Masernerkrankung noch günstig beeinflussen.
Typischer Hautausschlag bildet sich erst nach einigen Tagen
Wie in der Mitteilung beschrieben wird, sind die Symptome einer Masernerkrankung zu Beginn unspezifisch, mit Fieber, Husten, Schnupfen oder Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der in den meisten Fällen im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. „Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Erkrankten treten Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündung auf“, schreibt das Amt, das darauf hinweist, dass eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern-Erkrankung die Gehirnentzündung ist. Diese kann zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen.
Mit weiteren Erkrankungen ist zu rechnen
An Masern kann grundsätzlich jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine zweimalige Impfung in der Kindheit oder eine einmalige Impfung im Erwachsenenalter geschützt ist. Gesundheitsexperten zufolge ist eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Gesamtbevölkerung erforderlich, um eine Verbreitung der Erkrankung zu verhindern. Bei Schulkindern in Bayern liegt die Quote für zwei Masernimpfungen bei 92,2 Prozent und damit knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 92,9 Prozent. Mit weiteren Folgeerkrankungen dieses Masernfalls muss also gerechnet werden. Mögliche Kontaktpersonen werden gebetenen, sich umgehend mit dem Fachbereich 43 – Gesundheit, Landratsamt Miesbach (Telefonnummer 08025 / 704 4300), in Verbindung zu setzen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.