AOK bezuschusst künstliche Befruchtung stärker
26.06.2013
In Baden-Württemberg zahlt die Allgemeine Ortskrankenkasse AOK künftig etwa drei Viertel der Kosten für die künstliche Befruchtung IVF.
Drei Millionen Kinder durch Reagenzglasbefruchtung
Ab Juli zahlt die AOK Baden-Württemberg Frauen künftig 75 Prozent der Kosten für die ersten drei IVF-Behandlungen. Bei IVF (In-vitro-Fertilisation – lateinisch für „Befruchtung im Glas“) handelt es sich um eine künstliche Befruchtung, die seit 1978 in der Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches eingesetzt wird. Weltweit wurden mit Hilfe der Reagenzglasbefruchtung seitdem drei Millionen Kinder geboren. Für den Kostenzuschuss, der bislang bei 50 Prozent lag, müssen beide Partner in der Südwest-AOK versichert sein. Der Verwaltungsrat der Landes-AOK habe eine entsprechende Änderung bei den Satzungsleistungen beschlossen und auch die Altersgrenzen für die Patientinnen solle aufgehoben werden. So sei die Kostenübernahme laut Gesetz nur bei Frauen bis zum 40. Lebensjahr möglich. Über diesem Alter muss der Arzt die Erfolgsaussicht einer IVF bestätigen. Es dürfen auch keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten sein.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eingeschlossen
Die Neuregelung könne auch von Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen sind, dass beide Partner bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind und berechtigte Erfolgsaussichten durch die Behandlung bestehen. Die AOK beziffert die Anträge auf Erstattung der Behandlungskosten bei künstlicher Befruchtung auf 2.500 bis 3.000 pro Jahr. Günter Güner, derzeitiger Vorsitzender des AOK-Verwaltungsrats, erklärte, dass der erhöhte Zuschuss dazu beitragen solle, dass die Behandlung nicht in erster Linie vom Geld abhängt. Nur die AOK Rheinland-Pfalz bietet innerhalb der AOK Gruppe eine höhere Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch an.
Schwangere erhalten nicht verschreibungspflichtige Arzneien bezahlt
Die Krankenkasse gab darüber hinaus bekannt, dass die jährlich rund 30.000 Schwangeren der AOK Baden-Württemberg zudem bestimmte, nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel bezahlt bekämen. Davon seien Arzneien betroffen, die die Wirkstoffe Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate enthalten. Diese Medikamente könnten vom Arzt auf grünem Rezept verordnet werden und die Kasse erstatte sie den Versicherten dann zu 100 Prozent. Um die bestmögliche Versorgung des Babys im Mutterbauch zu gewährleisten, sind oft zusätzliche Nährstoffe erforderlich. So erläuterte Michaela Bänsch, Ernährungsberaterin und Dozentin an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement in Saarbrücken: „Der Folsäurebedarf schwangerer Frauen ist um 100 Prozent höher als in jeder anderen Lebensphase." (ad)
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
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