Marihuana wird in vielen Ländern der Welt seit langem auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt. In Deutschland soll es künftig vermehrt als Schmerzmittel bei schweren Erkrankungen wie Krebs zum Einsatz kommen. Apotheker haben nun klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis gefordert.
Marihuana für medizinische Zwecke
Seit Jahren wird Marihuana in vielen Ländern der Welt auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Manche Patienten nutzen es etwa gegen Übelkeit oder Appetitlosigkeit, die bei der Therapie von Krebserkrankungen auftreten. Auch bei Multipler Sklerose (MS) wurde bereits ein gesundheitlicher Nutzen von Cannabis nachgewiesen. Und in einer kanadischen Studie wurde kürzlich festgestellt, dass Cannabis gut gegen chronische Schmerzen hilft und kaum Nebenwirkungen hat.
In Deutschland wurde der Ruf nach der vollständigen medizinischen Freigabe von Cannabis in den vergangenen Jahren lauter. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte vor kurzem an, Schwerkranken bald die Möglichkeit für Haschisch auf Rezept zu ermöglichen. Nun haben sich auch die Apotheker zu Wort gemeldet. Sie fordern klare Regeln für medizinisches eingesetztes Cannabis.
Drei Anforderungen müssen erfüllt werden
Die Apothekerschaft will beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit.
Gleichbleibende Qualität nur bei kontrolliertem Anbau
Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: „Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch bei einem Eigenanbau durch die Patienten gewährleistet werden.“ Die Abgabe in der Apotheke sei unerlässlich, um die notwendige Beratung zur Anwendung sicherzustellen. Kiefer weiter: „Die Kassen müssen verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht.“
Genaue Dosierungen sind wichtig
Die Apotheker empfehlen dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute ist es möglich, dass Apotheken nach ärztlicher Verordnung Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Cannabispflanze, herstellen. Allerdings würden diese nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die derzeitige unterschiedliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer. (sb, ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.