Arbeitsunfähigkeit: Anrufe der Krankenkasse verbitten
07.07.2014
Nicht nur, dass man Schmerzen hat, sich matt und erschöpft fühlt; nein, dann kommen auch noch nervige Anrufe. Arbeitnehmer müssen es sich nicht gefallen lassen, wenn sie bei Arbeitsunfähigkeit von ihrer Krankenkasse Anrufe erhalten, mit denen sie unter Druck gesetzt und kontrolliert werden sollen.
Arbeitnehmer sollten sich nicht verunsichern lassen
Krankgeschriebene Arbeitnehmer sollten sich nicht verunsichern lassen, wenn sie das Gefühl haben, von ihrer Krankenkasse per Telefon zur schnellen Rückkehr in den Job gedrängt zu werden. Sie sollten sich solche Anrufe am besten verbitten. Laut einer dpa-Meldung rät Andrea Fabris von der Beratungsstelle Potsdam der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD): „Wenn ich mich unter Druck gesetzt fühle, dann sollte ich dem Anrufer klar sagen, „nein, dazu möchte ich jetzt keine Aussage treffen, bitte rufen Sie mich auch nicht nochmals an.“
Beim Sachbearbeiter oder dem Vorstand beschweren
Wenn der Versicherte aber trotzdem weiterhin Anrufe bekommt, sollte er sich bei seinem Sachbearbeiter oder beim Vorstand der Kasse beschweren. Dies sollte schriftlich erfolgen, einschließlich einer Notiz darüber, wann welcher Mitarbeiter angerufen hat, empfiehlt Fabris. Im Endeffekt bedeute das, ein Anrufprotokoll zu führen. Dem jüngsten „Monitor Patientenberatung“ zufolge wenden sich regelmäßig Versicherte, die sich durch Telefonanrufe oder sehr intime Fragen der Kassen unter Druck gesetzt fühlen, sich möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu erklären, an die Beratungsstellen der UPD. Beispielsweise komme es vor, dass eine Kasse kurzfristig die Krankengeldzahlung einstellt, weil sie einen Versicherten nach einem Gutachten ihres Medizinischen Dienstes für arbeitsfähig hält, obwohl die Ärzte des Betroffenen das anders sehen.
Man muss bei Arbeitsunfähigkeit nicht 24 Stunden zu Hause sitzen
Fabirs empfiehlt zudem, dass sich Versicherte auch von der Vorhaltung, sie seien bei einem vorhergehenden Anruf nicht erreichbar gewesen, nicht verunsichern lassen sollten. Sie müssten sich weder dafür rechtfertigen noch ihre Abwesenheit erklären. „Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht, dass man 24 Stunden am Tag zu Hause sitzen muss, sondern man kann schon rausgehen, man kann spazieren gehen, sofern es der Gesundheitszustand ermöglicht.“ Es reiche, zu erwidern: „Ja, ich war nicht da.“
Viele Patienten kennen ihre Rechte nicht
Der aktuelle „Monitor Patientenberatung 2014“ war vor einer Woche der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die UPD hatte dafür 80.000 Beratungsgespräche anonym ausgewertet und dadurch einen Überblick über Auffälligkeiten, wichtige Themen und häufige Probleme in der Patientenberatung erhalten. Bereits im Jahr zuvor waren die Experten zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. So waren nach Angaben der UPD zwischen April 2012 und März 2013 fast 4.800 Beschwerden zum Thema „Krankengeld“ eingegangen. Der Geschäftsführer der UPD, Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler hatte davon gesprochen, dass in der Beratung gesehen werde, dass „viele Patienten ihre Rechte nicht kennen, geschweige denn einfordern“ würden. (ad)
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