Nicht alle Tabletten sind zur Teilung geeignet
21.08.2014
Viele Tabletten werden vor der Anwendung geteilt, um die Dosierung entsprechend anzupassen oder das Schlucken zu erleichtern. Allerdings darf laut Mitteilung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe keinesfalls jede Tablette geteilt werden, da einige hierdurch ihre Wirkung verlieren könnten. In einer aktuellen Studie mit Förderung der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe hat Professor Dr. Klaus Langer untersucht, wie präzise sich Tabletten überhaupt teilen lassen.
Den Angaben der Apothekerkammer zufolge wird „jede vierte Tablette in Deutschland nicht in Gänze eingenommen, sondern halbiert oder auch geviertelt.“ Damit verbunden seien durchaus erhebliche Schwankungen in der Dosierung, berichtet der Fachverband weiter. Dies gelt auch für Tabletten mit speziellen Bruchkerben, die eigentlich für einer Teilung geeignet seien sollten. „Bei geteilten Tabletten erhält der Patient die Arzneiform vielfach in einer höheren Schwankungsbreite als bei der Einnahme einer ungeteilten Tablette“, so das Fazit von Professor Langer.
Schwankende Dosierung beim Teilen von Tabletten
Als mögliche Gründe für die Teilung von Arzneien nennt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, in erster Linie eine „abgestufte und individuelle Anpassung der Dosis“ und „Schluckbeschwerden“ bei zu großen Tabletten. Zudem würden die Krankenkassen „gerade bei hoch dosierten Medikamenten durch teilbare Arzneimittel Kosten einsparen.“ Allerdings sind für die Patienten hiermit erhebliche Schwierigkeiten bei der Dosierung verbunden. Lässt sich bei einer Halbierung die vorgesehen Dosis schon schwierig erreichen, so ist dies laut Professor Langer beim Vierteln oftmals kaum noch möglich. „Viele Tabletten lassen sich schlichtweg noch halbwegs sauber halbieren. Doch will man sie vierteln, zerbröseln sie regelrecht. Da ist die eingenommene Dosis irgendwann nur noch Glücksache“, betont der Experte in der Pressemitteilung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.
Bei manchen Tabletten ist Teilen tabu
Die Apothekerkammer macht in ihrer aktuellen Mitteilung auch deutlich, dass eine Teilung keineswegs bei allen Tabletten möglich ist. „Es gibt beispielsweise Arzneimittel, die mit einer extra Schutzschicht ummantelt sind, damit sie den Magen überstehenund erst später wirken“, erläuterte Angelika Plaßmann, Sprecherin der Münsteraner Apothekerschaft. „Wer hier teilt, verletzt die Schutzschicht und der Wirkstoff kann nicht mehr dort wirken, wo er gebraucht wird“, so Plaßmann weiter. Dies gelte auch für Kapseln und Dragees. (fp)
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