Ärztefehler: Versehentliche Amputation beider Brüste
Während einer Operation ist einem schweizerischen Arzt in der Region Lugano ein schwerer Medizinfehler passiert. Er amputierte einer 67-Jährigen Krebspatientin beide Brüste ab, obwohl dies nicht notwendig war. Nun muss sich der Arzt hierfür verantworten.
“Der Eingriff wurde am 8. Juni vorgenommen. Als ich in den Operationssaal geschoben wurde, war ich bereits betäubt”, sagt die 67-jährige Frau im Hinblick der folgenschweren OP. “Als ich wieder aus der Narkose aufgewacht bin, war es ein absoluter Schock!” Der Arztfehler passierte in der Klinik Sant‘Anna. Gegen das Krankenhaus wurde ein Strafverfahren eröffnet. Die Patientin litt an einem Brusttumor. Während der Operation entfernte der Mediziner aber gleich beide Brüste, ohne dass dafür eine Indikation bestand.
Zunächst hatte der Mediziner behauptet, der Eingriff sei in dieser Art und Weise notwendig gewesen. Doch nach einigen Monaten gab der Gynäkologe den folgenschweren Fehler zu. Zu seinem Bedauern habe er die Patientin verwechselt, gab er später an. Die Patientin verklagte daraufhin den Arzt. Zusätzlich wurde eine administrative Untersuchung eingeleitet. Dies wurde auf Anfrage der Tessiner Zeitung „LaRegioneTicino“ bestätigt. In einer Stellungnahme bedauerte die Klinik den Vorfall. Doch die Verantwortung würde nach Angaben der Klinikleitung allein bei dem behandelnden Arzt liegen.
Statt kleiner Entfernung fehlten beide Brüste
Der Fehler passierte allein im Operationssaal. Die Patientin: „Der Arzt sollte mir einen Krebstumor entfernen, der sich hinter meiner Brustwarze gebildet hatte“. Als sie aufwachte war der Schock groß. Statt einem kleinen Eingriff fehlten beide Brüste. Als die Patientin den Arzt fragte, warum dies geschehen sei, antwortete dieser, die Entfernung beider Brüste sei nötig gewesen, weil der Tumor sich ausgebreitet hätte, als zuvor angenommen. Diese Behauptung konnte der Arzt allerdings nicht aufrecht erhalten, so dass er sich nun hierfür verantworten muss.
Komplettentfernung der Brüste heute eher selten
Den Leitlinien zufolge besteht die standardmäßige Behandlung bei Brustkrebs in einer brusterhaltenden Operation, wobei große Tumore unter Umständen durch eine vorgeschaltete medikamentöse Therapie (neoadjuvante Chemotherapie) verkleinert werden. Nach der Operation erfolgt zumeist eine zusätzliche Bestrahlung der Brust, um das Risiko für einen Rückfall im verbliebenen Gewebe zu senken. In selteneren Fällen muss die Brust auch operativ abgenommen werden (Mastektomie), worauf ebenfalls in einigen Fällen eine Strahlentherapie folgt. Doch entgegen dieser Leitlinien wird heute offenbar sehr viel seltener operiert als noch vor 15 bis 20 Jahren. (sb)
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