Zulassung entzogen: Arzt verordnete Pillen gegen Homosexualität
05.09.2012
Ein australischer Arzt hat einem jungen Patienten ein hormonell wirkendes Arzneimittel verschrieben, damit dieser von seiner Homosexualität „geheilt wird“. Nachdem eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztebehörde in Australien einging, verlor der Mediziner seine Zulassung.
Ein junger Patient (18) „klagte“ über homosexuelle Gedanken. Um diese los zu werden, ging er zu einem Hausarzt. Innerhalb eines zehnminütigen Gesprächs verschrieb der Hausarzt dem Mann ein Präparat, dass die Bildung des Hormons Testosteron hemmen soll. Dieses Mittel sollte nach damaliger Auffassung des Arztes den Mann von seiner „Homosexualität“ heilen.
Allgemeinmediziner darf nicht mehr praktizieren
Der Vorgang ereignete sich bereits im Jahre 2008. „Wegen der vorgeblichen Therapie darf der Allgemeinmediziner nicht mehr praktizieren“, so das abschließende Urteil der Beschwerdebehörde für das Gesundheitswesen in Australien. Die Aufsichtsbehörde gelangte am heutigen Mittwoch zu der Überzeugung, dass sich der Arzt „nicht professionell verhalten hat“. Zudem wurde Präparat leichtfertig verabreicht.
Der Arzt wie auch der Patient gehörten zu damaliger Zeit der rechtskonservativen und christlich geprägten Sekte „Exclusive Brethren“ an. Laut Medienberichten des "Sydney Morning Herald" erklärte der damals betroffene Patient vor dem Untersuchungsausschuss, nach seiner Bekenntnis zum „schwul-sein“ habe ihn das Oberhaupt der Sekte zum dem 75 Jahre alten Hausarzt geschickt. „Dieser kann Dir dabei helfen, deine homosexuellen Gedanken los zu werden“, so das Kirchenoberhaupt damals.
Ethisch verwerfliche und gesundheitlich bedenkliche Therapie
Der Ärzteausschuss mahnte, dass der Arzt das Arzneimittel ohne eine medizinische Notwendigkeit verabreicht hat. Zudem sei der Patient auch nicht ausreichend untersucht worden. „Haben junge Menschen Probleme mit ihrer Sexualität, sollten diese zu einem Psychotherapeuten überwiesen oder in eine adäquate Beratungsstelle vermittelt werden“, so die Kritik der Behörde.
Die Therapie sei nicht nur aus ethischen Gesichtspunkten zu beanstanden, auch die Menge der verabreichten Medikamente waren mindestens gesundheitlich bedenklich. Diese Darstellung räumte auch der Arzt vor dem Ausschuss ein, wie australische Medien berichteten.
Das Verfahren wurde in Rollen gebracht, nachdem der junge Mann selbst eine Beschwerde gegen die Behandlung des Mediziners einreichte. Mittlerweile ist der damalige Patient kein Mitglied der zweifelhaften Kirche. (sb)
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