Keime: Leitungswasser nicht direkt trinken!
In verschiedenen Orten Deutschlands wurde festgestellt, dass das Trinkwasser mit gesundheitsgefährdenden Keimen verunreinigt ist. Die Behörden weisen darauf hin, dass das Leitungswasser dort nicht direkt getrunken werden sollte. Es wird dazu aufgefordert, das Wasser zum Trinken und für die Lebensmittelproduktion zunächst abzukochen.
In mehreren Orten in Niedersachsen und in einer Stadt in Baden-Württemberg haben Behörden die Bevölkerung aufgefordert, Leitungswasser nicht direkt zu trinken, sondern es erst abzukochen. Die Warnungen erfolgten nach den Nachweisen von gesundheitsgefährdenden Keimen im Trinkwasser.
Wasser einmal sprudelnd aufkochen
Vor einigen Tagen hat der Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass das Trinkwasser im Stadtbezirk Faurndau mit Keimen verunreinigt ist. Daher wurden alle Haushalte gebeten, aus gesundheitlichen Vorsorgegründen das Wasser einmal sprudelnd aufzukochen mit einzuhaltender nachfolgender Abkühlzeit von circa zehn Minuten. Die Stadtverwaltung gab an, die Bevölkerung zu informieren, sobald sich die Verhältnisse wieder normalisiert haben.
Abkochgebot bleibt mehre Wochen bestehen
Ein sogenanntes Abkochgebot gilt derzeit auch in den niedersächsischen Ortsteilen Clausthal, Zellerfeld, Buntenbock und Wildemann, wie es in einer Mitteilung der Stadt Clausthal-Zellerfeld heißt. Dort wurde eine Verunreinigung durch Enterokokken festgestellt.
Die Ursache des Enterokokken-Befalls wird derzeit noch ermittelt. Wenn die Ursache zeitnah festgestellt und beseitigt werden kann, wird das Abkochgebot laut der Stadt noch zwei bis drei Wochen bestehen bleiben.
Wenn die Ursache nicht gefunden wird, muss bis zum Einbau einer Filtrationsanlage weiterhin abgekocht werden. Das kann bis zu drei Monaten dauern.
Fäkal verunreinigtes Wasser
Auch im Landkreis Peine wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit Enterokokken festgestellt. Das Gesundheitsamt hat daher ein Abkochgebot für die Kernstadt Peine und Telgte erlassen. Dieses gilt auch für die Lebensmittelproduktion.
Wie es in einer Mitteilung dazu heißt, muss Wasser, das zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen/Getränken oder zum Zähneputzen verwendet wird, vor Gebrauch einmal sprudelnd aufgekocht werden. Das Wasser danach über mindestens zehn Minuten langsam abkühlen lassen. Der Konsum des gekochten Wassers ist unbedenklich.
Enterokokken gehören zur Gruppe der Milchsäurebakterien, sie sind natürlicherweise im menschlichen Körper anzutreffen. Enterokokken gelten als Indikator für fäkal verunreinigtes Wasser und können Infektionen auslösen.
Weitere Informationen
Der Landkreis Peine weist darauf hin, Salate unbedingt mit abgekochtem Wasser zu waschen und zuzubereiten (das gilt auch für die Zubereitung von Salatsaucen etc.).
Da in normalen Kaffeemaschinen das Wasser nicht zum Kochen gebracht wird, sollte abgekochtes Wasser verwendet oder der Kaffee von Hand gebrüht werden.
Wer auf handelsübliches Flaschenwasser ausweichen will, sollte bedenken, dass nicht jedes Mineralwasser für die Säuglingsernährung geeignet ist.
Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der Wäsche und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.
Diese vorbeugende Gesundheitsmaßnahme ist so lange aufrecht zu erhalten, bis mehrere Untersuchungen die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers bestätigen. Der Landkreis wird dann erneut informieren. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Landkreis Peine: Abkochgebot für Leitungswasser in der Kernstadt Peine und Telgte, (Abruf: 04.10.2020), Landkreis Peine
- Stadt Clausthal-Zellerfeld: Abkochgebot beim Trinkwasser, (Abruf: 04.10.2020), Stadt Clausthal-Zellerfeld
- Landkreis Göppingen: Abkochgebot aufgrund bakterieller Verunreinigung des Leitungswassers im Ortsteil Göppingen-Faurndau (veröffentlicht 29.09.2020), Landkreis Göppingen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.