Bundesgesundheitsminister Gröhe: "Pille danach" soll möglichst schnell von der Rezeptpflicht befreit werden
09.01.2015
Seit Jahren streiten sich Politiker, Ärzte und Frauenrechtlerinnen über die Rezeptpflicht der Pille danach. Während sie in vielen Ländern, darunter Österreich, Großbritannien und Frankreich, bereits ohne Rezept erhältlich ist, müssen Frauen in Deutschland sich das Präparat zur nachträglichen Verhütung einer Schwangerschaft vom Arzt verschreien lassen. Beratungsorganisationen wie Pro Familia fordern seit vielen Jahren einen uneingeschränkten Zugang für Mädchen und Frauen zu Nachverhütungsmethoden. Nun könnte zumindest die Rezeptpflicht für die Pille danach bereits im Frühjahr entfallen. Die SPD forderte Bundesgesundheitsminister Gröhe auf, eine entsprechende Regelung vorzulegen.
Pille danach ist bald ohne Rezept in der Apotheke erhältlich
Am Mittwoch hatte die EU-Kommission in Brüssel entschieden, dass neuere der beiden Präparate, die zur Notfallkontrazeptiva in Deutschland auf dem Markt sind, europaweit freizugeben. „Wir werden der Entscheidung der Kommission folgen und das deutsche Recht für beide Präparate, die derzeit auf dem Markt sind, schnellstmöglich anpassen", zitiert die Nachrichtenagentur „dpa“ Gröhe am Donnerstag. „Unser Ziel ist es, auch weiterhin eine gute Beratung für beide Präparate aus einer Hand sicherzustellen." Der Entschluss der EU-Kommission muss nun vom Ministerium in deutsches Recht umgesetzt werden.
Während „Pidana“ (Wirkstoff Levonorgestrel) bereits seit längerer Zeit auf dem Markt ist, wurde Ellaone (Wirkstoff Ulipristalacetat) erst 2009 zugelassen. In vielen europäischen Ländern ist die Rezeptpflicht für das ältere Präparat bereits seit Jahren aufgehoben. In Deutschland wurde die Freigabe jedoch durch das Bundesgesundheitsministerium bis zuletzt verhindert. Durch die Entscheidung der EU-Kommission sollen Frauen die Möglichkeit erhalten, die Pille danach rezeptfrei in der Apotheke kaufen und zwischen den beiden Präparaten wählen zu können.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Martina Stamm-Fibich erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur:
„Ich begrüße die Entscheidung der EU-Kommission, die Pille danach aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Dies ist ein längst überfälliger und wichtiger Schritt für das Selbstbestimmungsrecht moderner Frauen.“ Sie sei überzeugt, „dass ein verantwortungsvoller Umgang mit der Pille danach auch ohne Rezeptpflicht gewährleistet werden kann". „Ich hoffe, dass bereits im Frühjahr Frauen von der heute getroffenen Entscheidung profitieren."
Zwei Präparate der Pille danach erhältlich
Sowohl bei „Pidana“ als auch bei „Ellaone“ können nach der Einnahme Nebenwirkungen wie Unterleibsschmerzen, Menstruationsstörungen, Übelkeit und Kopfschmerzen auftreten. Das ältere Präparat muss spätestens 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden, das neuere ist bis zu 120 Stunden danach wirksam. Zudem soll „Ellaone“ bei Frauen, die mehr als 75 Kilogramm wiegen, zuverlässiger sein. Andererseits liegen für die neuere Pille danach deutlich weniger Daten zur Sicherheit vor als für „Pidana“. „Ellaone“ kostet zudem fast doppelt so viel wie das andere Präparat. Zukünftig kann jede Frau selbst entscheiden, welches Präparat für sie das Geeignetere ist. Eine Beratung durch den Apotheker oder den Arzt ist aber insbesondere bei chronischen Erkrankungen ratsam.
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
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