21-jährige Frau stirbt nach Routine-Operation
Im baden-württembergischen Filderstadt ist eine 21-jährige Frau einige Tage nach einer Routine-Operation gestorben. Bei dem Eingriff war es zu schweren Komplikationen gekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen einem möglichen Behandlungsfehler.
Junge Frau stirbt nach Bauchspiegelung
Am Wochenende ist in Baden-Württemberg eine 21-jährige Patientin ein paar Tage nach einer Routine-Operation gestorben. Die junge Frau war mit Bauchschmerzen in die Filderklinik in Filderstadt (Kreis Esslingen) bei Stuttgart gekommen und musste noch am gleichen Tag operiert werden. Die Mediziner führten eine Bauchspiegelung durch, ein minimal-invasiver Eingriff. Während dieser OP kam es jedoch zu schweren Komplikationen. Wie es heißt, wurde offenbar beim Einführen einer Sonde versehentlich eine Beckenvene getroffen und verletzt.
Komplikationen bei Routine-Eingriff
Die Patientin habe dadurch sehr viel Blut verloren und infolgedessen auch „schwere irreversible Hirnschädigungen“ erlitten, wie die Klinik mitteilte. Die junge Frau fiel ins Koma und starb fünf Tage später. Es wurde mitgeteilt, dass sich das Krankenhaus für maximale Transparenz und die vollständige Aufklärung des Vorfalls einsetze. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa soll nun ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft Stuttgart anordnete, klären, ob den behandelnden Ärzten bei der Operation am Dienstag vergangener Woche Fehler unterlaufen waren. Nach Angaben der Behörde gibt es bislang keine Hinweise auf ein Fehlverhalten.
Obduktion des Leichnams
Eine Obduktion des Leichnams habe den Angaben zufolge ergeben, dass “die Frau an Herzkreislaufversagen gestorben war”. Die Behörden erwarten “ein Ergebnis des angeordneten Gutachtens erst in ein paar Monaten”. Die Ärztekammer Baden-Württemberg machte keine Angaben über Zahlen von Todesfällen bei chirurgischen Eingriffen. “Solche Fälle sind nur schwer vergleichbar”. Wenn ein Patient durch eine ärztliche Behandlung verletzt wird oder anderweitig Schaden nimmt, braucht es laut Staatsanwaltschaft zunächst eine Anzeige bei der Polizei, damit ermittelt wird. Dies sei bei Eingriffen mit Todesfolge anders. „Jeder unnatürliche Tod wird geprüft.“ Voraussetzung sei aber ein begründeter Anfangsverdacht, dass jemand Schuld am Tod tragen könnte.
Patienten über Behandlung und Risiken aufklären
Vor einem Eingriff wie einer Bauchspiegelung müssen Patienten über die Behandlung und die Risiken aufgeklärt und ihre Einverständnis eingeholt werden, erklärte der Präsident der Landesärztekammer, Ulrich Clever. „Andernfalls ist das Körperverletzung.“ Auch wenn die Methode gewisse Risiken trage, seien schwere Komplikationen, die auch zum Tod führen könnten, äußerst selten. Im vergangenen Jahr kam die AOK in ihrem Krankenhausreport zu dem Schluss, dass in den Kliniken bundesweit jährlich fast 19.000 Todesfälle aufgrund von Behandlungsfehlern eintreten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte reagiert empört und die Berechnung als unseriös bezeichnet. (ad)
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Bild: Martin Jäger / pixelio.de
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