Bundesrat beschließt höhere Honorare für Zahnärzte
05.11.2011
Der Gang zum Zahnarzt kann für die Patienten ab dem kommenden Jahr unter Umständen deutlich teurer werden als bisher. Der Bundesrat hat eine Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen, die ab dem ersten Januar 2012 in Kraft treten wird und einen deutlichen Honorarzuwachs bei den Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, vorsieht.
Durchschnittlich sollen die Honorare für entsprechende Zahnarztleistungen ab dem kommenden Jahr um sechs Prozent steigen, so der Beschluss des Bundesrates. Insgesamt können die Zahnärzte mit Honorarsteigerungen in Höhe von 345 Millionen Euro rechnen. Den Patienten drohen demnach deutliche Erhöhungen der Behandlungskosten, allerdings nur bei Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
Neuregelung der Vergütung für zahnärztliche Leistungen
Da die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seit 1998 nicht überarbeitet wurde und seitdem zahlreiche neue Behandlungsmethoden eingeführt wurden, die bisher nicht in der GOZ berücksichtigt sind, sah sich die Politik dazu gezwungen die Honorar-Regelungen der Zahnärzte zu überarbeiten. Der Bundesrat hat nun mit seinem aktuellen Beschluss die Neuregelung der Vergütung zahnärztlicher Leistungen, welche nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, beschlossen. Betroffen hiervon sind unter anderem aufwendigere Formen des Zahnersatzes oder Füllungen, die über die einfachsten Anforderungen hinaus gehen. Für die gesetzlich versicherten Patienten werden die entsprechenden Behandlungskosten ab dem kommenden Jahr deutlich steigen, die Mitglieder privater Krankenversicherungen müssen indes keine Mehrkosten befürchten, da hier in der Regel auch die Kosten für aufwendigere Behandlungsalternativen übernommen werden.
Bestmögliche Behandlung nur auf eigene Kosten?
Auch gesetzlich Versicherte können sich mit Hilfe sogenannter Zusatzversicherung zumindest teilweise vor den zusätzlichen Behandlungskosten beim Zahnarzt schützen. Haben sie jedoch keine Zusatzversicherung abgeschlossen, müssen sie Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt sind, grundsätzlich selbst bezahlen. Und da die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der angespannten Situation im Gesundheitssystem stets bemüht sind, Geld zu sparen, wird lediglich auf Basis der Kosten für eine ausreichende medizinische Versorgung kalkuliert – unabhängig davon, ob möglicherweise bessere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Die gesetzlich Versicherten werden daher oftmals nur auf eigene Kosten in den Genuss der bestmöglichen Zahnbehandlung gelangen. Um die damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Patienten überschaubar zu halten, hat der Bundesrat bei der Änderung der GOZ jedoch auch verpflichtend vorgeschrieben, dass Zahnärzte den Patienten für zahntechnische Leistungen ab einem Betrag von 1.000 Euro einen Kostenvoranschlag anbieten müssen, bevor sie mit der Behandlung beginnen.
Anspruchsvolle Behandlungen verursachen erhebliche Mehrkosten
Dies bewahrt die gesetzlich versicherten Patienten jedoch nicht vor den ab kommendem Jahr deutlich steigenden Honoraren der Zahnärzte. Schon heute müssen die Versicherten beim Zahnarzt tief in die Tasche greifen, wenn sie nicht auf die einfachste Behandlungsmethode wie zum Beispiel Amalgam-Füllungen zurückgreifen, sondern stattdessen anspruchsvollere Lösungen wie beispielsweise Keramik-Füllungen bevorzugen. In Zukunft werden die Kosten für derartige Behandlungsalternativen auf Basis der GOZ-Änderung weiter steigen. Mehr und mehr scheint sich der schon seit langem geäußerte Vorwurf der Sozialverbände zu bewahrheiten, dass hierzulande am Gebiss der Menschen ihr Einkommen zu erkenne ist. Weitere Anpassungen – insbesondere des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen – scheinen dringend erforderlich. (fp)
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Bild: Michael Horn / pixelio.de
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