Rückruf bei Alid: Dieser Snack kann Schimmelpilzgifte enthalten
Schimmelpilztoxine in Lebensmitteln stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Gesundheit dar. Bei Aldi Nord ist aktuell ein beliebter Snack betroffen: Zwei Sorten des Artikels „GutBio Studentenfutter, 250 g“ wurden von dem Hersteller „Dry Top NV“ zurückgerufen, weil gesundheitsgefährdende Belastungen mit Schimmelpilzgiften festgestellt wurden.
Erhöhter Gehalt an Ochratoxin A
Die Firma „Dry Top NV“ ruft zwei Sorten des bei Aldi Nord gehandelten Artikels „GutBio Studentenfutter, 250 g“ zurück. Betroffen von dem Rückruf sind die Sorte Studentenfutter mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 12.08.2019 bis 05.09.2019 und die Sorte Nuss-Frucht Mischung mit den MHDs 12.08.2019 bis 08.09.2019. Grund für den Rückruf: „In einer Probe wurde ein erhöhter Gehalt an Ochratoxin A nachgewiesen. Ochratoxine sind Schimmelpilzgifte und können Nierenerkrankungen verursachen“, heißt es in einer Mitteilung von Aldi Nord.
Betroffene Ware sollte nicht verzehrt werden
Den Angaben zufolge wurde die betroffene Ware ausschließlich in den Gesellschaften Nortorf, Radevormwald, Salzgitter, Seefeld (Werneuchen) und Werl gehandelt.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass der genannte Artikel in den Filialen gegen die Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden kann.
„Diese Ware sollte vorsorglich nicht mehr verzehrt werden“ heißt es in der Mitteilung.
Krebserzeugend und erbgutschädigend
„Ochratoxin A wird als krebserzeugend und erbgutschädigend eingestuft. Außerdem ist es ein Nervengift, wirkt fruchtschädigend und greift das Immunsystem an. Das Hauptzielorgan ist die Niere“, erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Webseite.
„Die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for the Research in Cancer, IARC) stufte Ochratoxin A als möglicherweise krebserzeugend für den Menschen ein. Für mindestens eine Tierart (Mäuse und Ratten) erwies es sich als Ursache für die Entstehung von Krebs“, heißt es dort weiter.
„Ochratoxin A wird als krebserzeugend und erbgutschädigend eingestuft“, erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite.
„Außerdem ist es ein Nervengift, wirkt fruchtschädigend und greift das Immunsystem an. Das Hauptzielorgan ist die Niere“, heißt es dort weiter. (ad)
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