Eine Umfrage zeigt, dass Ärzte und Apotheker die Beipackzettel oft falsch verstehen
18.10.2013
Auch Ärzte und Apotheker verstehen die Beipackzettel von Medikamenten oftmals falsch, so das Ergebnis der aktuellen Umfrage eines Forscherteams vom Institut für Medizinische Biometrie und Statistik der Universität zu Lübeck. Wie das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtet, haben die Wissenschaftler um Prof. Dr. Andreas Ziegler und Prof. Dr. Inke R. König das Wissen der Medizinern und Pharmazeuten zu den Häufigkeitsangaben der Nebenwirkung auf dem Beipackzettel überprüft. Wer seinen Arzt oder Apotheker zu den Risiken und Nebenwirkung bei Medikamenten fragt, erhält demnach möglicherweise eine unzureichende Antwort. „Die Formulierungen auf den Beipackzetteln von Medikamenten zur Häufigkeit von Nebenwirkungen werden selbst von Experten oft falsch interpretiert“, berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“.
Die in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein erarbeitete Studie verdeutlicht, dass viele Ärzte und Apotheker erhebliche Schwierigkeiten damit haben, die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen auf den Beipackzetteln richtig zu interpretieren. Zwar sind den verwendeten Begriffen wie „häufig“, „gelegentlich“ und „selten“ per Definition durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eigentlich eindeutige Werte zugeordnet, doch vielen Pharmazeuten und Medizinern ist diese Definition nicht geläufig. Sie neigten in den aktuellen Umfrage oftmals dazu, das Risiko der Nebenwirkung deutlich zu hoch einzuschätzen.
Nur vier von hundert Befragten interpretieren „häufige“ Nebenwirkungen richtig
Insgesamt wurden im Rahmen der Untersuchung 600 Ärzte, 200 Apotheker und 200 Juristen zu den Angaben der Häufigkeit von Nebenwirkungen im Beipackzettel befragt. „Bei den Ärztinnen und Ärzten wurde die Befragung auf die Fachgebiete Anästhesie und Innere Medizin beschränkt, da in diesen Bereichen der Umgang mit Arzneimitteln sehr häufig ist“, schreiben die Studienautoren. Die Befragten sollten angeben, was es bedeutet, wenn bei einem Medikament „häufig”, „gelegentlich” oder „selten” mit Nebenwirkungen zu rechnen ist. Dabei konnten laut Prof. Ziegler nur vier von hundert befragten Medizinern die Bedeutung des Begriffes „häufig“ im Zusammenhang mit Nebenwirkungen richtig zuordnen. Den Angaben der Forscher zufolge „ist für den Begriff häufig der Bereich von einem Prozent bis zehn Prozent definiert, die Ärztinnen und Ärzten gaben aber im Mittel eine Häufigkeit von 60 Prozent an.“ Ihnen war die vom BfArM vorgegebene korrekte numerische Interpretationen nicht bekannt.
Pharmazeuten, Mediziner und Juristen interpretieren Häufigkeitsangaben falsch
Vergleichbare Ergebnisse hätten sich bei allen untersuchten Gruppen gezeigt. „ Sowohl die Teilnehmer der ärztlichen als auch der pharmazeutischen und juristischen Berufsgruppen ordneten die Häufigkeitsangaben in den Beipackzetteln von Arzneimitteln meist falsch zu“, so Ziegler und König weiter. Den Forschern zufolge stimmten die Interpretationen durch Ärztinnen und Ärzte nur selten mit den Vorgaben überein. So hätten lediglich 3,5 Prozent der Befragten den Begriff „häufig“ richtig interpretiert, bei der Bezeichnung „gelegentlich“ traf dies auf nur 0,3 Prozent der Mediziner zu und bei dem Begriff „selten“ auf 0,9 Prozent. „Ähnlich waren die Ergebnisse in der pharmazeutischen und der juristischen Gruppe (Übereinstimmung für häufig bei 5,8 Prozent und 0,7 Prozent, für gelegentlich bei 1,9 Prozent und Null Prozent für selten bei 1,9 Prozent und bei 0,7 Prozent)“, berichten die Wissenschaftler weiter. Insgesamt haben demnach die Apothekerinnen und Apotheker am besten abgeschnitten.
Neue Angaben des Nebenwirkungsrisikos gefordert
Den Forschern zufolge ist das Ergebnis der Umfrage äußerst bedenklich. „Wenn schon Fachleute das Risiko von Nebenwirkungen überschätzen, wie muss es dann erst den Patienten ergehen”, betonte Prof. Ziegler. Eine Überschätzung der Risiken von Nebenwirkungen habe zur Folge, „dass Patientinnen und Patienten eher auf ein Medikament verzichten“, schlimmstenfalls mit weitreichenden Folgen für den Therapieerfolg. Die vorliegenden Ergebnissen legen den Schluss nahe, dass das Problem womöglich noch weitreichender ist, als bisher angenommen, „weil auch diejenigen, deren berufliche Aufgabe es ist, über die Wahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen zu informieren, diese überschätzen“, so die Aussage der Forscher. Ihrer Einschätzung nach ist die Definitionen der Begriffe nach dem BfArM nicht für den alltäglichen Gebrauch geeignet und es sollten stattdessen Angaben wie „Bei einem von 100 Patienten tritt diese oder jene Nebenwirkung auf” erfolgen.
Keine Überarbeitung der Häufigkeitsangabe in Sicht
Gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“ erklärte der Pressesprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Maik Pommer indes : „Wir wollen die Verbraucher über alle denkbaren Risiken informieren, dazu hat man sich auf die vorliegende Form geeinigt.” Eine Überarbeitung ist demnach offenbar nicht angedacht, auch wenn durch die aktuelle Studie die Ergebnisse früherer Untersuchungen aus Großbritannien bestätigt wurden, die bereits auf die Schwächen einer derartigen Häufigkeitsangabe hingewiesen haben. (fp)
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