Bereitschaft zur Organspende kann jederzeit widerrufen werden
Ob man seine Organe im Todesfall spenden möchte, entscheidet jeder selbst. Diese Entscheidung ist jedoch nicht lebenslang bindend. Vielmehr kann die Bereitschaft zur Organspende jederzeit widerrufen werden, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert. Verfügt ein Patient nicht über einen Organspendeausweis, in dem vermerkt wird, ob und wenn ja welche Organe gespendet werden sollen, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Wollen des Verstorbenen entscheiden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Organspende erfüllt sein?
Wer seine Organe im Todesfall spenden möchte, sollte diese Entscheidung entweder in einem Organspendeausweis festhalten, der stets in Geldbörse mit sich geführt wird, oder seine Angehörigen über seinen Wunsch informieren. Denn eine Organspende ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Betreffende zuvor der Organentnahme zugestimmt hat. Bei bestimmten Erkrankungen, wie HIV oder einem akuten Krebsleiden, ist die Organspende ausgeschlossen. Bei anderen Erkrankungen des Verstorbenen entscheiden die Ärzte im Einzelfall, ob sich seine Organe zur Transplantation eignen.
Eine Organentnahme wird generell nur durchgeführt, wenn bei dem Betroffenen der Hirntod festgestellt wurde und somit eine Genesung ausgeschlossen ist. Dafür müssen zwei Ärzte unabhängig von einander diese Diagnose stellen. Anderenfalls dürfen die Organe nicht entnommen werden und der Patient erhält weiterhin alle notwendigen Maßnahmen, um sein Leben zu retten.
Gemäß der Richtlinien der Bundesärztekammer wird der Hirntod definiert als „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns und des Hirnstamms.“ Dann sind die Funktionen des Gehirns unwiederbringlich zerstört, da die Hirndurchblutung nicht mehr vorhanden ist. „Der Hirntod ist nach weltweit anerkanntem, naturwissenschaftlich-medizinischem Erkenntnisstand ein sicheres Todeszeichen des Menschen“, betont die BZgA in einem Infoblatt zum Thema Organspende.
Kein zentrales Register für Organspende-Bereitschaft in Deutschland
Viele Menschen sind sich dennoch unsicher, ob sie ihre Organe spenden möchten. Die BZgA weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Entscheidung für oder gegen die Organspende jederzeit widerrufen werden kann. So kann der Organspendeausweis vernichtet und ein neuer mit der aktuellen Entscheidung ausgefüllt werden. Es gibt kein zentrales Register in Deutschland, in der die Bereitschaft zur Organspende hinterlegt wird.
Um sicherzugehen, dass die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende im Falle des Todes auch umgesetzt wird, ist es sinnvoll, den Organspendeausweis stets bei sich zu tragen, so dass er im Notfall auch gefunden wird. Die Ausweise sind in vielen Arztpraxen, Apotheken und bei den Krankenkassen erhältlich. Das „Infotelefon Organspende“, eine gemeinsame Einrichtung der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), gibt zudem Auskünfte zum Thema Organspendeausweis. Mittlerweile können die Ausweise auch online bestellt oder am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Weniger ratsam ist es, die Bereitschaft zur Organspende im Testament festzuhalten, da dieses häufig
erst eröffnet wird, wenn eine Organentnahme nicht mehr möglich ist.
Der DSO zufolge stehen derzeit über 10.000 Menschen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Nicht selten beträgt die Wartezeit viele Jahre. Noch immer warten leider viele vergeblich und sterben bevor sie ein Organ bekommen. (ag)
: Martin Büdenbender / pixelio.de
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.