Zötler Russ’n Halbe: Rückruf für Biermixgetränk
Die bayerische Privat-Brauerei Zötler GmbH hat einen Rückruf für das Produkt „Zötler Russ’n Halbe“ gestartet. Nach Angaben der Brauerei könnten die Bierflaschen bersten und so zu Verletzungen führen.
Die Privat-Brauerei Zötler GmbH aus Rettenberg im Landkreis Oberallgäu (Bayern) ruft ein Biermixgetränk aus ihrem Sortiment zurück. Laut dem Unternehmen besteht bei den Glasflaschen eine Explosionsgefahr.
Vitale Hefezellen in den Flaschen
Die Zötler GmbH ruft ein Bier zurück. Betroffen von dem Rückruf ist das Produkt „Zötler Russ’n Halbe“, wie aus einer Mitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, hervorgeht.
„Im Rahmen unserer laufenden internen Qualitätsprüfungen, mussten wir feststellen, dass bei der Produktionscharge „Zötler Russ’n Halbe“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02.01.2021 nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den Flaschen noch vitale Hefezellen enthalten sind“, schreibt die Brauerei.
Den Angaben zufolge besteht die Möglichkeit der Nachgärung, was dazu führen kann, dass sich in der Flasche ein zusätzlicher Druck aufbaut, dem die Flaschen gegebenenfalls nicht standhalten. In Folge könnten die Bierflaschen bersten und so zu Verletzungen führen.
Vom Produkt selbst geht keine Gefahr aus
Laut dem Unternehmen geht von dem Produkt selbst keinerlei Gefahr aus.
Kundinnen und Kunden, die das Produkt „Zötler Russ’n Halbe“ mit dem MHD 02.01.2021 bereits gekauft haben, wird empfohlen, die Flaschen nach Möglichkeit mit entsprechender Vorsicht zur Druckentlastung schonend mit einem Flaschenöffner zu öffnen (Geschirrtuch als Splitterschutz um die Flaschen legen) und den Inhalt zu entsorgen.
Diese Flaschen können aber auch kostenlos beim Getränkehändler in einwandfreie Ware umgetauscht werden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- lebensmittelwarnung.de: Presseinformation der Zötler GmbH: Rückruf „Zötler Russ’n Halbe“, (Abruf: 23.05.2020)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.