Die BKK Hoesch verlangt einen Zusatzbeitrag von 45 Euro je Quartal.
08.02.2011
Die finanzielle Situation der Betriebskrankenkasse Hoesch (BKK Hoesch) scheint nicht rosig zu sein. Nachdem eine Fusion mit der Novitas BKK scheiterte, erklärte nun der BKK Hoesch Kassenvorstand am Freitag, man müsse einen Zusatzbeitrag von 15 Euro monatlich einführen. Die Zusatzzahlungen sollen allerdings quartalsweise erfolgen. Der erhobene Pauschbetrag gilt nicht nur für die Zunkunft, sondern soll auch bis zum Jahresbeginn rückwirkend gelten. Betroffene können nun von dem gesetzlich vorgeschriebenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Rund 90.000 Krankenversicherte betroffen
Insgesamt 90.000 Krankenversicherte der BKK Hoesch sind von dem neuen Zusatzbeitrag betroffen. Bis zum 24. Februar wollen man alle Versicherte informieren, dass die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einrichten muss. Die voraussichtliche Höhe wird 15 Euro im Monat betragen. Allerdings wolle die BKK Hoesch den Zusatzbeitrag nicht monatlich entrichten lassen, sondern pro Quartal. Das bedeutet, dass der Zusatzbeitrag alle drei Monate von jedem Kassenmitglied zu je 45 Euro zu überweisen ist. Jeweils am 10. des zweiten Monats im Quartal wird der Betrag fällig. Die erste Zahlung ist bereits am 25 März 2011, weil die BKK Hoesch den Zusatzbeitrag auch rückwirkend für das erste Quartal 2011 erhebet. Das bedeutet, der Zusatzbeitrag gilt nicht nur zukünftig, sondern bis zum Jahresbeginn rückwirkend.
Sonderkündigung nach Zusatzbeitrag-Ankündigung
Nach der ersten Ankündigung eines Zusatzbeitrages durch die Krankenkasse haben die Betroffenen die Möglichkeit von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Versicherte der BKK Hoesch können bis zum Tag der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages die Krankenkasse wechseln. Innerhalb dieser Zeit muss eine neue Krankenkasse gefunden worden sein. Um die Krankenkasse zu kündigen, muss eine Kündigung auf dem Postweg schriftlich erfolgen. In der Zwischenzeit muss sich der Versicherte selbstständig um eine neue Krankenversicherung kümmern. Momentan sind die Voraussetzungen für einen Wechsel gut, weil nur eine Minderheit der Krankenkassen derzeit Zusatzbeiträge erhebt. So haben Versicherte gute Chancen eine neue Krankenkasse zu finden, die mindestens in diesem Jahr keinen Zusatzbeitrag erhebt und trotzdem über ein gutes Leistungsangebot und Spektrum verfügt.
BKK hofft auf begrenzten Zeitraum
Der Krankenkassenvorstand Uwe Gehring betonte, der Zusatzbeitrag wurde nötig, weil im letzten Jahr sogenannte „Einmaleffekte“ eintraten. Diese Effekte hätten ein finanzielles Defizit von rund 12 Millionen Euro verursacht, die trotz der Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichend ausgeglichen werden konnten. Das Bundesversicherungsamt hatte zudem im Vorfeld Druck auf die Krankenkasse ausgeübt, so dass sich nun der Vorstand zu diesem Schritt entschloss. Gleichzeitig erstellte die BKK Hoesch ein Konsolidierungskonzept, um Kosteneinsparungen vorzunehmen. Der Vorstand und Verwaltungsrat geht davon aus, dass die Betriebskasse damit eine gute Chance hat, den Zusatzbeitrag nur auf ein Jahr zu begrenzen. Abstriche bei den Gesundheitsleistungen sind ebenfalls nicht geplant. So versicherte Kassenchef Uwe Gehring, dass alle zusätzlichen Versorgungsangebote und Gesundheitsleistungen sowie das Bonus-System sollen erhalten bleiben.
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde es den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht, die Höhe des Zusatzbeitrages selbst zu bestimmen. Zuvor war der Zusatzbeitrag per Gesetz gedeckelt. Experten gehen davon aus, dass die Zusatzbeiträge als sogenannte Kopfpauschale fungieren werden, weil bald beinahe jede Krankenkasse von Zusatzbeiträgen betroffen sein wird. Die Kassen selbst sprechen davon, dass die Erhöhung des regulären Beitragssatzes auf 15,5 Prozent oftmals einen Zusatzbeitrag für 2011 vermieden habe. Spannend wird es also im nächsten Jahr, wenn die neuen Geschäftszahlen vorliegen. Durch den demografischen Wandel sehen Gesundheitsökonomen allerdings einen Anstieg der Gesundheitskosten voraus. (sb)
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