Deutsche BKK: Krankenkasse fragt offenbar Daten bei Schufa ab
01.09.2014
Medienberichten zufolge hat die Deutsche BKK massenhaft Abfragen bei der Schufa gestellt. In rund 11.000 Fällen sind demnach Auskünfte über die finanzielle Lage von Schuldnern eingeholt worden. Die Krankenkasse ist daraufhin in die Kritik geraten.
Auskünfte in rund 11.000 Fällen eingeholt
Die Deutsche BKK, eine der größten Betriebskrankenkassen hierzulande, ist durch ihre Zusammenarbeit mit der Schufa in die Kritik geraten. Nach Recherchen des Radioprogramms „NDR Info“ und des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hat sich die Krankenversicherung mit Sitz in Wolfsburg nach der der finanziellen Lage Tausender Schuldner erkundigt. Seit März 2011 haben Mitarbeiter der Abteilung Vollstreckung/Insolvenz der Deutschen BKK in rund 11.000 Fällen Auskünfte bei der Schufa eingeholt.
Wenn freiwillig Versicherte Beiträge nicht zahlen
Die gesetzliche Kasse mit etwa 800.000 Versicherten konsultierte die Schufa demnach beispielsweise, wenn freiwillig Versicherte, wie Selbstständige, oder Arbeitgeber ihre Beiträge hartnäckig nicht gezahlt haben. Wie eine Sprecherin der Kasse erklärte, trage das Verfahren dazu bei, festzustellen, ob das Geld noch einzutreiben sei und „wirtschaftlich unnötige Vollstreckungshandlungen zu vermeiden“. Bereits 2009 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte in einem andern Fall Zweifel an Ablauf und Notwendigkeit eines solchen Austausches angemeldet.
Sozialdaten dürfen nur in Ausnahmefällen weitergegeben werden
Datenschützern zufolge zählen zu den Sozialdaten auch Name oder Geburtsdatum von Versicherten. „Der Spiegel“ berichtete, dass Krankenkassen diese nur in Ausnahmefällen weitergeben dürfen. Allerdings bestritt die Deutsche BKK, dies bei ihrem Austausch mit der Schufa zu tun. Eine Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten bezweifelte das jedoch und erklärte: „Aus Datenschutzsicht ist es nicht vorstellbar, dass die Schufa-Anfrage ohne die Übermittlung von Sozialdaten durchgeführt wird.“
Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten prüfen den Fall
Nach Auffassung der Schufa sei die Datenübertragung gesetzlich zulässig und im Interesse der Gesellschaft. „Die Schufa hilft Forderungen von Personen einzubringen, die trotz mehrfacher Aufforderung fällige Versicherungsbeiträge schuldig geblieben sind. Die Datenübermittlung ist gesetzlich zulässig und liegt auch im Interesse der Gesellschaft und der Versicherten“, heißt es bei der Auskunftei. Für die Einhaltung des Sozialrechts sei aber die Kasse selbst zuständig. Derzeit werde der Fall vom Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft.
Kritik an Schufa ist nicht neu
Kritik an der Schufa und derjenigen, die damit zusammenarbeiten, sind nicht neu. Nicht nur aus Gründen des Datenschutzes tauchen immer wieder Vorwürfe gegen die Wirtschaftsauskunftei auf, sondern auch wegen teilweise mangelnder Legitimation von Abfragen, wegen Missbrauch, etwa in bekannt gewordenen Fällen mit Telekommunikations-Unternehmen oder auch wegen fehlerhaften Daten. So kam etwa das Bundesverbraucherschutzministerium 2009 in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass auch die Schufa eine sehr hohe Fehlerquote hat. (ad)
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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