Seit dem 1. Dezember gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser
17.12.2013
Garantiert bleifreies Trinkwasser in Sicht: Seit dem 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser, nach dem pro Liter Wasser nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein dürfen. Vermieter und Wasserversorger sind nun gefordert und müssen belastete Rohre so schnell wie möglich austauschen.
In vielen Regionen nach wie vor erhöhte Bleikonzentration im Wasser
In vielen Regionen Deutschlands findet sich noch immer eine erhöhte Bleikonzentration im Trinkwasser, verursacht durch Wasserrohre aus Blei, die im Haus oder bei der Hausanschlussleitung verwendet wurden. Dabei stellt diese Situation keine Lappalie dar, denn Blei ist ein Nerven- und Blutgift und kann schnell zu gesundheitlichen Schädigungen führen. Schon die Aufnahme kleiner Mengen über einen längeren Zeitraum hinweg kann die Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen, sodass insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder betroffen sind. Trotz der Gefahren durfte Blei bis zum Jahr 1970 auf dem Bau verwendet werden, sodass sich bis heute gerade im Norden und Osten des Landes in einer Vielzahl alter Häuser noch Bleileitungen befinden.
Neue EU-Trinkwasserverordnung trat bereits 2003 in Kraft
Seit dem 1. Dezember gilt jedoch eine neue EU-Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die bereits am 01.01.2003 in Kraft trat und eine stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes vorsah. Damit endet nun eine zehnjährige Übergangsfrist und Vermieter bzw. Wasserversorger müssen sämtliche Rohre mit erhöhten Werten gegen trinkwasserhygienisch geeignete Werkstoffe austauschen. Dank der neuen Verordnung dürfen zukünftig pro Liter Wasser nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein, in den meisten Bleileitungen sei jedoch nach Angaben des Umwelt-Bundesamts ein höherer Wert zu finden: „Mit dem neuen Grenzwert werden Bleirohre als Trinkwasserleitung quasi unbrauchbar. Wird der Blei-Grenzwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen. Faktisch wird dazu meist ein kompletter Austausch der Bleirohre nötig sein“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA).
Wasserversorger und Vermieter müssen betroffene Mieter über Blei-Konzentration informieren
Der Austausch der Rohre fällt dabei in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche: Während die Hausanschlussleitungen normalerweise in der Verantwortung des Wasserversorgers liegen und dementsprechend auch durch diesen getauscht werden, obliegen die Rohre der Trinkwasser-Installation den Hauseigentümern. Handeln diese im Falle einer betroffenen Leitung nicht, machen sie sich strafbar – daher werde nach Angaben des Umweltbundesamtes der Weg in den meisten Fällen an einer Sanierung nicht vorbei laufen. Bis dahin müssten Wasserversorger und Vermieter laut dem Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Thomas Ilka, jedoch ihrer Informationspflicht nachkommen: „Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 1. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang unabhängig von der Blei-Konzentration im Trinkwasser informieren.“
Bleirohre lassen sich schnell identifizieren
Ob die eigene Wohnung von Bleirohren betroffen ist, lässt sich in den meisten Fällen schnell erkennen, denn die matt-grauen Rohre unter dem Waschbecken in der Küche oder im Keller an der Wasseruhr sind relativ weich und lassen sich daher mit einem spitzen Gegenstand leicht einritzen oder abschaben. Aufgrund der Biegsamkeit wurden Bleileitungen meist in geschwungenen Linien verlegt – ein klares Erkennungszeichen, denn andere Leitungsmaterialien wie Kupfer oder verzinkter Stahl sind deutlich härter und werden dadurch meist im rechten Winkel verlötet. Auch der Klopftest kann schnell Aufschluss bringen, denn im Falle von Blei klingt es eher dumpf und nicht metallisch.
Wasser nicht länger als vier Stunden in den Leitungen stehen lassen
Bis alle Bleileitungen ausgetauscht worden sind, wird jedoch wohl noch einige Zeit vergehen, in der sich Verbraucher aber ein Stück weit selber schützen können. So empfiehlt das Umweltbundesamt, generell darauf zu achten, dass Wasser, welches zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwendet wird, nicht länger als vier Stunden in den Leitungen stehen zu lassen. Ist der Wasserhahn länger nicht genutzt worden, so sollten Verbraucher das Wasser immer erst kurz laufen lassen, so lange, bis es eine gleichbleibend kühle Temperatur erreicht hat. Bei weiteren Fragen oder Problemen kann zudem jederzeit das zuständige Gesundheitsamt oder die für Trinkwasser zuständige Landesbehörde kontaktiert werden. (nr)
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Wichtiger Hinweis:
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