Welche Risiken birgt das Bor in Spielschleim, Hüpfknete und Co?
Die spezielle Konsistenz von Hüpfknete, Spielschleim und Co wird oft durch eine Beigabe von Borverbindungen erreicht, die theoretisch ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Inwiefern die Produkte tatsächlich ein Risiko sind, hat nun das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) untersucht.
Die Fachleute des BfR sind der Frage nachgegangen, ob von dem in „Wabbelmassen“ enthaltenem Bor Gesundheitsrisiken für Kinder ausgehen. Die Ergebnisse wurden einer aktuellen Stellungnahme zusammengefasst. Negative Folgen für die Gesundheit sind bei einem einmaligen Verschlucken demnach äußerst unwahrscheinlich.
Borverbindungen für die Konsistenz
Damit der Spielschleim richtig schleimt und die Hüpfknete richtig hüpft, können diesen „Wabbelmassen“ Borverbindungen wie Borsäure und Borax beigemischt sein, berichtet das BfR. Das Halbmetall Bor komme auch in der Umwelt nicht in reiner Form vor, sondern als Borsäure oder deren Salze (Borate).
Über das Trinkwasser und Lebensmittel nehmen wir täglich geringe Dosen Bor auf, wobei mit diesen extrem niedrigen Dosierungen durchaus positive Gesundheitseffekte in Zusammenhang gebracht werden. Höhere Dosen Bor bzw. Borsäure können allerdings auch bei Erwachsenen zu Vergiftungserscheinungen führen.
In Hüpfknete, Spielschleim und Co werden Borverbindungen eingesetzt, da sie langkettige Moleküle vernetzen und so je nach Zusammensetzung klebrige, weiche und elastische Eigenschaften erzeugen, erläutert das BfR.
Messdaten zur Borfreisetzung ausgewertet
Um die hiervon ausgehenden gesundheitlichen Risiken zu bewerten, nutzte das BfR die Messdaten zur Borfreisetzung aus Spielschleim, die von den Überwachungsbehörden der Bundesländer zur Verfügung gestellt wurden, und hat auf dieser Grundlage die Aufnahme durch Verschlucken und über die Haut betrachtet.
Grundsätzlich dürfen die Wabbelmassen laut der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG allenfalls 300 Milligramm (mg) Bor pro Kilogramm (kg) Spielzeugmaterial freisetzen und dies wurde bei früheren Überprüfungen auch von rund 80 Prozent der getesteten Wabbelmassen eingehalten, berichtet das BfR.
Kein gravierendes Gesundheitsrisiko
Die aktuelle Bewertung habe gezeigt, dass selbst bei dem einmaligen Verschlucken von Hüpfknete oder Spielschleim mit entsprechendem Borgehalt keine gravierenden Folgen für die Gesundheit drohen, so das Bundesinstitut weiter.
Das einmalige, versehentliche Verschlucken einer größeren Menge Wabbelmasse (5 Gramm) mit einer Borlässigkeit von mehr als 11.600 mg/kg könne zwar zu akuten, gesundheitlich negativen Effekten wie Übelkeit mit Erbrechen, Durchfall oder Bauchschmerzen führen, diese seien jedoch reversibel.
Bei einer chronischen Bor-Exposition könnten auch nicht reversibel Gesundheitsschäden auftreten, die Eintrittswahrscheinlichkeit für solche Effekte durch die Verwendung von borhaltigen Wabbelmassen ist jedoch sehr niedrig, so das BfR. Vorausgesetzt, es werden weniger als 2950 mg/kg Bor freigesetzt.
Kontakt mit Borsäure gering halten
„Trotzdem sollten Eltern verhindern, dass ihr Kind die Wabbelmasse in den Mund nimmt, um den Kontakt mit Borsäure, aber auch anderen chemischen Substanzen gering zu halten“, betont Professor Dr. Dr. Andreas Luch, Abteilungsleiter Chemikalien- und Produktsicherheit am BfR.
Zudem seien Hüpfknete und Co für kleine Kinder unter drei Jahren meist nicht geeignet. Hier sollte das auf den Produkten angegebene Mindestalter beachtet werden, so der Experte. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Bor in Wabbelmassen wie Spielschleim und Hüpfknete – Gesundheitliche Beein- trächtigungen für Kinder sind nicht zu erwarten (veröffentlicht 16.06.2022), bfr.bund.de
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