Französisches Gericht verurteilte TÜV Rheinland im Brustimplantat-Skandal wegen Vernachlässigung der Kontroll- und Aufsichtspflicht
15.11.2013
Ein französisches Gericht verurteilte den TÜV Rheinland im Skandal um gesundheitsgefährdende Brustimplantate des Herstellers PIP zu Schadensersatzzahlungen. Nach Ansicht der Richter sei der TÜV nicht seiner Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen. Tausenden Frauen wurden die Billig-Implantate eingesetzt, die mit minderwertigem, hausgemachtem Gel statt mit medizinischem Silikon gefüllt waren. Die Implantate sollen deshalb leichter Risse entwickeln und werden mit Entzündungen in Verbindung gebracht.
TÜV soll früh von minderwertigen Brustimplantaten des Herstellers PIP gewusst haben
Bereits im Juli diesen Jahres wurde bekannt, dass der TÜV Rheinland bereits lange vor Bekanntwerden des Skandals von den Mängeln der Brustimplantate des Herstellers PIP gewusst haben soll. Damals berichtete das „Handelsblatt“ von einer Warnung der britischen Gesundheitsbehörde MDA, die dem TÜV vorgelegen haben soll. Diese betraf zwar nicht die Silikonkissen selbst, jedoch zweifelten die Experten die biologische Sicherheit von Hydrogel-Implantaten von PIP an. Interne Berichte sollen dokumentieren, dass der TÜV im Februar 2001 eine Sonderprüfung durchführte und ab dem Jahr 2002 keine Zertifizierungen mehr für das Qualitätsmanagement der Hydrogel-Produkte erteilte. Der TÜV verzichtete jedoch darauf, angemeldete Kontrollen durchzuführen. Das Qualitätsmanagement der Silikon-Implantate wurde noch bis 2010 zertifiziert.
Nun verurteilte das Handelsgericht im französischen Toulon den TÜV aufgrund von Verstößen gegen seine Aufsichts- und Kontrollpflichten. Erstmals wurde dem deutschen Unternehmen damit eine Mitschuld im Brustimplantate-Skandal zugewiesen. Der TÜV kündigte an, in Berufung zu gehen. „Der TÜV hat sich strikt an die geltenden Regelungen gehalten“, erklärte Anwältin Cécile Derycke gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Das Unternehmen verteidigte sich, indem es erklärte, selbst Opfer eines Betruges geworden zu sein. Die Gegenseite wertete die Entscheidung des Gerichts als „mutiges Urteil“, das „ein Fortschritt für alle Opfer weltweit" sei, berichtet die Nachrichtenagentur.
TÜV soll für „Schaden der Importeure und Opfer“ zahlen
Geklagt hatten sechs Händler und etwa 1.600 Frauen. Wie das Handelsgericht urteilte, sei der TÜV vor allem für Pflichtverstöße haftbar. Deshalb müsse das Unternehmen jetzt für „den Schaden der Importeure und Opfer" aufkommen, erklärten die Richter wie die „dpa“ berichtet.
Die Kläger forderten insgesamt etwa 53 Millionen Euro Schadenersatz. Das Gericht sprach den vor allem aus Südamerika, aber auch aus Frankreich und Großbritannien stammenden Frauen jeweils 3.000 zu. Ihre Forderung betrug 16.000 Euro Schadenersatz.
Zudem läuft in Frankreich derzeit ein Strafverfahren gegen die ehemaligen verantwortlichen Manager von PIP. Ein Urteil wird im Dezember erwartet. Laut Anklage sollen dem PIP-Gründer Jean-Claude Mas vier Jahre Haft und den Mitangeklagten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren Haft drohen. Die Staatsanwaltschaft will für Mas darüber hinaus eine Geldstrafe von 100.000 Euro, ein Beschäftigungsverbot im Medizin- und Gesundheitssektor und ein Verbot ein Unternehmen zu führen durchsetzen. (ag)
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