Frau mit Brustimplantaten für Polizeidienst geeignet
05.03.2014
Wie das Verwaltungsgericht Berlin entschieden hat, sind Brustimplantate kein Grund, eine Bewerberin bei der Polizei abzulehnen. Gesundheitliche Schäden oder eine Frühpensionierung seien nicht wahrscheinlicher als bei Frauen, die keine Implantate haben.
Brustimplantate kein Hindernis für Polizeidienst
Wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem nun veröffentlichten Urteil (Az.: VG 7 K 117.13) entschieden hat, darf die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, es fehle ihr wegen Brustimplantaten an der gesundheitlichen Eignung. Das Gericht meinte, dass typische Polizeieinsätze und das Tragen von Schutzwesten Frauen mit Implantaten nicht stärker gefährden als Bewerberinnen, die keine haben. Wegen der grundsätzliche Bedeutung des Falles wurde die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Bewerberin wegen Brustimplantaten abgewiesen
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Frau im Jahr 2012 für den Dienst in der Berliner Schutzpolizei beworben. Sie wurde damals mit der Begründung abgelehnt, dass die Brustimplantate ihre gesundheitliche Nichteignung begründeten. Die Polizei argumentierte, dass die Bewerberin nicht zu Einsätzen herangezogen werden könne, die das Tragen von Schutzkleidung erforderten. Dies deshalb, da der damit verbundene Druck mit einem größeren Risiko einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes einhergehe. Die Frau wehrte sich dagegen mit einer Klage.
Implantate machen nicht weniger leistungsfähig
Vor dem Hintergrund einer zwischenzeitlichen Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, hat das Verwaltungsgericht nun der Klägerin Recht gegeben. Bewerbern, die aktuell dienstfähig seien, dürfe die gesundheitliche Eignung nur noch dann abgesprochen werden, wenn überwiegend wahrscheinlich sei, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen werde. Diese Grundsätze würden auch für die Einstellung von Polizeianwärtern gelten. Wie das Berliner Gericht befand, sei bei der Bewerberin weder feststellbar, dass sie durch die Implantate weniger leistungsfähig sei, noch, dass sie bei der Dienstausübung erheblich mehr gefährdet sei als andere Bewerberinnen ohne Brustimplantate.
Frühpensionierung nicht wahrscheinlich
Eine befragte Fachärztin hatte angegeben, dass typische Polizeieinsätze und das Tragen von Schutzkleidung die Klägerin nicht höher gefährden würden als Bewerberinnen ohne Implantate. Daher seien eine Frühpensionierung oder lange Erkrankungszeiten nicht überwiegend wahrscheinlich. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte im vergangenen Dezember entschieden, dass Polizistinnen in Bielefeld bei dienstlichen Gesundheitschecks ihren BH nicht mehr ausziehen müssen. Der Polizeiarzt hatte die Frauen dort bei Fahrtauglichkeitskontrollen auf Brustimplantate untersucht. (sb)
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