Warnung: Weitere Xarelto-Fälschungen aufgetaucht
Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Fälschungen des Arzneimittels Xarelto des Originalherstellers Bayer hingewiesen. Nun sind weitere gefälschte Chargen des Gerinnungshemmers aufgetaucht.
Weitere gefälschte Chargen entdeckt
Anfang Juni hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Fälschungen des Arzneimittels Xarelto® 20 mg (Wirkstoff Rivaroxaban) des Originalherstellers Bayer AG in polnisch-slowakischer Aufmachung hingewiesen, die in Großbritannien bei einem Parallelvertreiber entdeckt wurden. Jetzt sind zwei weitere gefälschte Chargen des Gerinnungshemmers aufgetaucht.
So erkennen Sie die Fälschungen
Das BfArM weist auf seiner Webseite auf zwei weitere bestätigte, gefälschte Chargen des Arzneimittels Xarelto® 20 mg des Originalherstellers Bayer AG in polnisch-slowakischer Aufmachung hin, die in Großbritannien bei einem Parallelvertreiber entdeckt wurden.
Den Angaben zufolge sind die beiden weiteren gefälschten Chargen ebenfalls in polnisch-slowakischer Aufmachung und tragen die real existierenden Chargenbezeichnungen BXHUBD2 und BXHXL41 und jeweils das Verfallsdatum 09/2020.
Die Experten erläutern, wie die Fälschungen zu erkennen sind:
Beim Originalprodukt sind die Perforationslinien deutlich sichtbar, bei den gefälschten Chargen BXHVHC3 und BXHXL41 sind die beiden Perforationslinien jedoch nicht erkennbar. Und bei der gefälschten Charge BXHUBD2 ist die Perforationslinie schwach ausgeprägt.
Zudem sind alle drei gefälschten Chargen BXHVHC3, BXHXL41 und BXHUBD2 erkennbar an dem folgenden Merkmal:
- Auf den Oberseiten der Blister sind bei den gefälschten Chargen die Bayer Logos aufgedruckt und aus allen Winkeln immer erkennbar.
- Beim Originalprodukt ist das Bayer Logo geprägt und nur im Streulicht (schräg) schwach erkennbar.
Untersuchungen noch nicht abgeschlossen
Das BfArM weist Parallelvertreiber, Großhändler, Apotheker und Anwender darauf hin, Arzneimittel der oben genannten Chargen zu prüfen und Verdachtsfälle dem BfArM zu melden.
Den Angaben zufolge sind die Untersuchungen in diesem Fall noch nicht abgeschlossen. Die Herkunft der Fälschung wird derzeit untersucht.
Das BfArM steht in engem Kontakt mit den Landesbehörden, die in Deutschland für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zuständig sind, und der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA.
Sobald weitere Informationen vorliegen, wird das BfArM unverzüglich darüber informieren.
Medikamente schützen vor der Bildung von Blutgerinnseln
Das Arzneimittel Xarelto® ist ein sogenannter Gerinnungshemmer.
„Gerinnungshemmende Medikamente sorgen dafür, dass bestimmte Bestandteile des Blutes nicht so leicht aneinander haften. Sie schützen deshalb vor der Bildung von Blutgerinnseln“, erläutert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) auf dem Portal „gesundheitsinformation.de“.
„Umgangssprachlich werden sie oft „Blutverdünner“ genannt. Da sie das Blut nicht flüssiger machen, ist diese Bezeichnung genau genommen aber nicht ganz korrekt“, so die Experten.
Solche Medikamente „werden eingesetzt, um das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken, die durch Blutgerinnsel verursacht werden. Dazu gehören Herzinfarkte, Schlaganfälle und Venenthrombosen“, erklärt das IQWIG.
Die Einnahme der Arzneimittel kann auch mit unerwünschten Nebenwirkungen einhergehen. Die häufigsten davon sind Blutungen, teilweise bleiben diese unbemerkt.
Zudem können sie laut Experten bei manchen Patienten Thrombosen fördern. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Xarelto® 20 mg Filmtabletten: Zwei weitere gefälschte Chargen in polnisch-slowakischer Aufmachung bei britischem Parallelvertreiber aufgetaucht (Charge BXHUBD2, BXHXL41)
- Was sind Blutverdünner (Gerinnungshemmer) und wie werden sie angewendet?
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.