Fremdkörper-Fund in Kartoffelprodukten von Feldmühle
Derzeit warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor mehreren Kartoffelprodukten der Marke Feldmühle. Der Hersteller „Fa. Martin Amberger Kartoffelverarbeitung Dolli-Werk GmbH & Co. KG“ hat bekanntgegeben, dass bei Kontrollen Plastikfremdkörper in den Lebensmitteln entdeckt wurden. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft der Hersteller die betroffen Produkte zurück.
Es handelt sich um verschiedene verarbeitete Kartoffelprodukte, die über den Foodservice Aviko vertrieben werden. Aviko gehört nach eigenen Angaben zu den vier führenden kartoffelverarbeitenden Unternehmen der Welt. Die Produkte wurden deutschlandweit angeboten.
Welche Produkte sind betroffen?
Von dem Rückruf sind folgende Kartoffelprodukte der Marke Feldmühle mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 09. November 2018 bis 14. Dezember 2018 betroffen:
- Feldmühle Naturel Bratkartoffeln rustikal, gewürzt (Art.-Nr. 11445 / 11745)
- Feldmühle Naturel Bratscheiben gewürzt (Art.-Nr. 11451 / 11453)
- Feldmühle Naturel Bratscheiben ungewürzt (Art.-Nr. 11433 / 12433)
- Feldmühle Naturel Scheibenkartoffeln (Art.-Nr. 11432 / 12432)
- Feldmühle Naturel Bratkartoffeln mit Speck (Art.-Nr. 11452 / 12752)
- Außerdem: Feldmühle Röstiteig (Art.-Nr. 47480) mit dem Mindesthaltbarkeitsdaten 16.10.2018 bis 06.11.2018
Der Kaufpreis wird erstattet
„Wir können auf Grund eines internen Fremdkörperfundes nicht 100-prozentig ausschließen, dass ein weiterer Fremdkörper in das Produkt gelangt ist“, schreibt der Hersteller in der Rückrufinformation. Das Risiko für weitere Fremdkörperfunde wird vom Hersteller als gering eingeschätzt. Nichtsdestotrotz rät er von einem Verzehr ab. Wer die oben genannten Produkte gekauft hat, kann sie beim Ort des Einkaufs zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet.
Welche Gefahren gehen von Fremdkörpern im Essen aus?
Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können Schnitt- und Stichverletzungen im Mundraum auslösen. Wird der Fremdkörper verschluckt kann dieser – je nach Form und Größe – Atembeschwerden oder Atemnot auslösen. Bei verschluckten Kleinteilen ist auch eine Erstickungsgefahr nicht völlig ausgeschlossen. Des Weiteren können sich die Fremdkörper im Organismus festsetzen und Entzündungen auslösen. Bei spitzen, scharfen oder kantigen Fremdkörpern kann es auch zu Magenproblemen oder inneren Blutungen kommen, während diese den Verdauungstrakt durchwandern.
Haben Sie das Produkt bereits verzehrt?
Wie der Hersteller mitteilt, ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass weitere Fremdkörper in den Produkten sind. Falls Sie das Produkt verzehrt haben und keine körperlichen Symptome festgestellt haben, besteht laut Hersteller kein Grund zur Sorge. Sollte es aber infolge des Verzehrs zu Auffälligkeiten kommen, sollte ein Arzt kontaktiert und auf den möglichen verschluckten Fremdkörper hingewiesen werden. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.