31.07.2014
Chronisch kranke Patienten dürfen ausnahmsweise privat die illegale Droge Cannabis züchten. So entschied das Verwaltungsgericht Köln. Es gab damit den Klagen von Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot statt.
Das Gericht entschied in seinem Urteil, dass der Anbau zu Therapiezwecken zulässig ist, wenn den Kranken sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, so der Richter.
Fünf chronisch kranke Patienten hatten geklagt, weil sie Cannabis zu Therapiezwecken selbst anbauen wollten. Sie hatten zwar alle die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu kaufen und zu konsumieren. Angesichts der monatlichen Kosten in Höhe von 800 bis 1.000 Euro sei der Kauf aber unerschwinglich, so die Kläger. Die Krankenkasse übernehmen die Kosten nicht und eine Therapie-Alternative sei auch nicht vorhanden. (pm)
Bild: Susanne Schmich / pixelio.de
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