Verwaltungsgericht Freiburg: Frau muss Führerschein nicht abgeben
Eine Frau, die monatlich Cannabis zur Bekämpfung ihrer Regelschmerzen einnimmt, muss deswegen nicht ihren Führerschein abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Mittwoch, 18. Januar 2017, veröffentlichten Beschluss zunächst im Eilverfahren entschieden (Az.: 5 K 4237/16).
Danach kann eine Autofahrerin aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ihren Führerschein zumindest vorläufig behalten. Um ihre starken Regelschmerzen einzudämmen, nimmt sie jeden Monat an sechs bis sieben Tagen Cannabis ein. Wegen „regelmäßigen Cannabiskonsums“ wollte ihr das Landratsamt den Führerschein entziehen.
Auf Klage und Beschwerde der Frau setzte das Verwaltungsgericht nun zunächst den Sofortvollzug aus. Die Klage werde voraussichtlich auch im Hauptverfahren Erfolg haben. Denn der Drogenkonsum sei hier „kein regelmäßiger Cannabiskonsum im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne“.
Nach gefestigter Rechtsprechung sei von einer „regelmäßigen Einnahme“ erst bei nahezu täglichem Cannabiskonsum auszugehen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. September 2009, Az.: 3 C 1.08). Hier habe die Frau zwar monatlich etwa eine Woche lang durchgehend und auch in erheblichen Mengen Marihuana konsumiert, an den anderen Tagen habe sie darauf aber vollkommen verzichtet. Das Strafgericht habe diese Aussagen nach Hinzuziehung eines Sachverständigen für glaubwürdig befunden.
Es sei daher nicht davon auszugehen, dass sie insgesamt durchgehend fahruntauglich ist, befand das Verwaltungsgericht Freiburg. Ihr Verhalten sei nicht mit Konsumenten vergleichbar, die gleiche Mengen von bis zu 40 Gramm monatlich über den ganzen Monat verteilt zu sich nehmen.
Hinweise darauf, dass sich die Frau auch während ihres Cannabiskonsums unter Einfluss der Droge ans Steuer setzt, gebe es nicht. Ein Führerscheinentzug wegen gelegentlichen Cannabiskonsums scheide daher ebenfalls aus, so das Verwaltungsgericht abschließend in seinem Urteil vom 4. Januar 2017. mwo/fle
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