Therapie-Zentrum in Forstinning im Landkreis Ebersberg mit 600 qm Anbaufläche geplant
Der Cannabis-Verband Bayern will auf 600 qm Fläche Medizinalhanf für die rund 100 Cannabis-Patienten mit behördlicher Ausnahmegenehmigung im Freistaat Bayern anbauen. Der Anbau erfolgt nach den Vorstellungen der Initiatoren als Teil eines Forschungsprojektes, das als Cannabis-Therapie-Center Bayern in Forstinning (Lkr. Ebersberg) aufgebaut werden soll. Einen entsprechenden Eilantrag an die Bayerische Staatskanzlei nach §3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat der Verbands-Vorsitzende Wenzel Cerveny (54) mit einem übergesetzlichen Notstand für die Patienten im Freistaat begründet: „Kein Patient ist dann mehr gezwungen, Hanf selber anzubauen oder sich aus dubiosen Quellen auf dem Schwarzmarkt zu versorgen“, sagt Cerveny.
Die Investitionskosten für das Cannabis Therapie Center Bayern“ (CTCB) in Höhe von 1,7 Millionen Euro sollen laut Cerveny über Crowdfunding und Spenden eingesammelt werden. In der rund 2.000 qm großen Immobilie sollen sowohl der Anbau von Medizinalhanf als auch die Forschung über Cannabis für pharmazeutische Zwecke vorangetrieben werden. In Zusammenarbeit mit einem Ärzteteam sollen einwandfreie medizinische Cannabis-Blüten angebaut, getrocknet, getestet und verarbeitet werden.
Sechs Kilogramm Monatsmenge
Der Hanf-Anbau soll in einem etwa 600 Quadratmeter großen, abgesicherten Teil des Obergeschosses im Cannabis Therapie Center erfolgen. Der Medizinalhanf soll nach Genehmigung Cerveny zufolge unter Einhaltung höchster Sicherheitsauflagen in Zusammenarbeit und unter der Aufsicht der bayerischen Landesregierung angebaut werden. Die Anbaumenge soll sich nach Angaben von Cerveny aus der Menge der zu versorgenden Patienten und ihrer monatlichen Höchstbezugsmenge errechnen. Bei anfangs 100 Patienten rechnet Cerveny monatlich mit einem durchschnittlichen Bedarf von 60 Gramm pro Patient. Somit ergebe sich eine benötigte Monatsmenge von etwa sechs Kilogramm reinen, getrockneten Cannabisblüten.
Übergesetzlicher Notstand erfüllt
Alle bisherigen Klagen und Bemühungen um Kostenübernahme von Cannabis-Patienten seien bei den Krankenkassen ergebnislos verlaufen, um diesen Notstand abzuwenden. Jeder Cannabis-Patient hat laut Cerveny nach §34 des Strafgesetzbuches (StGB) einen Anspruch auf medizinische Cannabis-Blüten, da er keinen anderen mit seinem Konsum schädige. Der übergesetzliche Notstand ist für Cerveny erfüllt, wenn Patienten keinen Zugang zu medizinischem Cannabis hätten. Dieser Notstand sei bereits dann erfüllt, wenn es sich die Patienten nicht leisten könnten, die notwendige medizinische Menge zu erwerben. Die meisten Cannabis-Patienten seien über Jahre hinweg ihrer Krankheit zum Opfer gefallen und könnten es sich nicht leisten. Somit müssen sie mit nur einem Bruchteil ihrer Cannabis-Medizin auskommen und unzumutbare Schmerzen erleiden. Dies komme einer unterlassenen Hilfeleistung und Körperverletzung gleich.
„Wir möchten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das vollständige therapeutische Potential von Cannabis zu erschließen, indem wir die wissenschaftliche Forschung vorantreiben und Cannabis für pharmazeutische Zwecke anbauen“, so Wenzel Cerveny. Das Verwaltungsgericht Köln hat nach Angaben des Cannabis-Verbandes am 22. Juli 2014 geurteilt, dass der Eigenanbau von Cannabis für eigene medizinische Zwecke erlaubt werden muss. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Bundesopiumstellt bei ihren Entscheidungen über die Anträge ihren Ermessensspielraum falsch ausgeübt habe (Aktenzeichen 7K4020/12).
Beratung für Patienten
Ein Ärzteteam soll die Selbsttherapie der bislang hilflosen Patienten mit bereits erteilter Ausnahmegenehmigung begleiten. Eine richtige ärztliche Verschreibung sei nach aktueller Gesetzeslage leider immer noch nicht möglich. Bisher bestellen Patienten mit Ausnahmegenehmigung Cannabis direkt über eine Apotheke.“ Zudem werde sich ein Berater-Team sich um die Patienten kümmern und sie beim Antrag einer Genehmigung für Cannabis nach § 3 (2) BtmG (Betäubungsmittelgesetz) begleiten. Zum Konzept des Therapie-Zentrums gehört auch die Ernährungsberatung. In einem „Hanf-Kochstudio“ soll den Patienten als Hanf als gesundes Lebensmittel vorgestellt werden. Im Zuge des Jugendschutzes sollen Jugendliche und Eltern über die verschiedenen Therapien informiert werden.
Cannabis-Medizin kostenlos
Bis der Bundestag eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen beschließt, sollen die Patienten die Cannabis-Medizin kostenlos erhalten. Nach einer Gesetzesänderung könnte Cannabis auf Rezept durch Ärzte verschrieben werden und die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden. Die medizinischen Cannabis-Blüten könnten dann über die Apotheken verteilt werden. „Leider dauert es aber in Berlin zu lange, bis diese Änderungen beschlossen werden. Die Patienten können nicht länger warten“, sagt Cerveny.
Eine Dauerstudie soll durch regelmäßige Zusammenarbeit mit den versorgten Patienten entstehen, um Erfahrungen und Richtlinien für die Zukunft zu sammeln. Bei der Wahl der Hanfsorten für den Anbau soll auf die besonderen medizinischen Bedürfnisse der Patienten Rücksicht genommen werden. Es sollen Sorten verwendet werden, die mit Bezug auf Tetrahydrocannabinol THC und Cannnabidiol (CBD) in israelischen Forschungsarbeiten hervorragend abgeschnitten hätten. (pm)
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