Können CBD-haltige Produkte als Lebensmittel zugelassen werden?
Der Cannabis-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) hat keine berauschende Wirkung und wird in verschiedensten frei verkäuflichen Produkten eingesetzt. Die Europäische Kommission hat nun auch die Prüfung der Zulassungsanträge von CBD-Produkten als neuartige Lebensmittel (Novel Food) wiederaufgenommen, bisher steht das Ergebnis allerdings noch aus.
Vor Abschluss des Zulassungsverfahrens der CBD-Produkte als Lebensmittel kann noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, ob CBD-haltige Produkte tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden können, betont das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer aktuellen Mitteilung.
Cannabidiol ist kein Suchtstoff
Bereits im November hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass der aus Hanfpflanzen extrahierte Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtstoff einzustufen ist. Demnach können CBD-haltige Produkte als Lebensmittel bewertet werden, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben. Eine entsprechende Mitteilung an die EU-Mitgliedstaaten erfolgte durch die Europäische Kommission.
Zulassung als neuartiges Lebensmittel
„Um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu können, ist für Produkte mit Cannabidiol eine EU-weite Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) notwendig“, berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Nach dem EuGH-Urteil seien nun 50 Anträge wieder in der Prüfung. Bis die Prüfung abgeschlossen ist, bleibe allerdings offen, ob CBD-haltige Produkte künftig tatsächlich als Lebensmittel (Novel Food) oder doch als Arzneimittel einzustufen sind. Bei dieser Prüfung werde auch die enthaltene Menge Cannabidiol berücksichtigt.
Ergebnis der Prüfung noch offen
Zwar sei mancherorts bereits zu lesen, dass CBD-Produkte jetzt legal als Lebensmittel verkauft werden können, doch trifft dies nach Einschätzung des BVL nicht zu. „Solche Aussagen sind einfach nur viel Lärm um nichts“, so BVL-Präsident Friedel Cramer. Das BVL warte derzeit auf das Ergebnis der Prüfung durch die Europäische Kommission.
Bisher kein Zulassung in Sicht
Solange das Zulassungsverfahren andauert, habe die Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weiterhin Bestand. Demnach sei dem BVL derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.
„Da bislang keine ausreichenden Nachweise erbracht wurden, dass CBD-haltige Produkte in nennenswertem Umfang vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der Europäischen Union verzehrt wurden, sind diese Erzeugnisse – vorbehaltlich einer Einordnung als Arzneimittel – EU-weit als neuartige Lebensmittel (Novel Food) zu betrachten“, berichtet das BVL weiter.
Entsprechende CBD-Produkte müssen von der Europäischen Kommission zugelassen werden, wobei sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterstützt wird, die die Sicherheit des neuartigen Lebensmittels bewertet. Dieser Verfahrensschritt dauere in der Regel neun Monate – vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen. Ansonsten könne das Verfahren auch länger dauern.
„Insgesamt vergehen von der Antragstellung bis zur Zulassung eines neuartigen Lebensmittels in der Regel mindestens 15 Monate“, so die Mitteilung des BVL. Demnach kann es noch über ein Jahr dauern, bis gegebenenfalls CBD-Produkte als Lebensmittel vertrieben werden können – vorausgesetzt, dass sie überhaupt eine Zulassung als Novel Food haben. (fp)
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