Berliner Charité: Ermittlungen gegen Oberarzt wegen Bestechlichkeit
26.03.2014
Gegen einen Oberarzt der Berliner Charité wird wegen Bestechlichkeit ermittelt. Er soll Geschenke von einer Apothekerin erhalten haben und als Gegenleistung seine Patienten zu der Pharmazeutin geschickt haben. Auch gegen die Apothekerin wird ermittelt.
Ermittlungen gegen Arzt und Apothekerin
Laut zahlreichen Presseberichten wird gegen einen Oberarzt der Berliner Charité wegen Bestechlichkeit ermittelt. Er soll seine Patienten zu einer bestimmten Apotheke im Bezirk Prenzlauer Berg verwiesen haben, um dort teure Krebsmedikamente zu erwerben. Im Gegenzug habe er teure Bestechungsgeschenke erhalten. Vor wenigen Tagen sei das Büro des Mediziners auf dem Klinik-Campus, Privatwohnungen, ein Steuerbüro sowie die verdächtige Apotheke durchsucht worden. Die Staatsanwaltschaft ermittle gegen den Arzt und die Apothekerin wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung.
Geschenke im Wert von mehreren zehntausend Euro
Jahrelang soll die Pharmazeutin dem Arzt elektronische Bürogeräte wie etwa Beamer im Wert von mehreren zehntausend Euro bezahlt haben. Bei den Durchsuchungen seien von der Polizei zahlreiche Beweise sichergestellt worden. Presseberichten zufolge sei der Deal aufgeflogen nachdem die Apothekerin die Bestechungsausgaben für die Bürogeräte von der Steuer absetzen wollte. Das zuständige Finanzamt sei wegen den auffälligen Spendenquittungen misstrauisch geworden und informierte die Justiz. Ein Sprecher der Charité bestätigte die Ermittlungen und sagte der Staatsanwaltschaft Unterstützung und Kooperation in vollem Umfang zu.
Ärzte kassieren Fangprämien
Immer wieder werden Behörden aktiv wegen Bestechlichkeit oder dem Verdacht darauf. So wurden etwa 2012 bundesweit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Krebsärzte, Apotheker und Pharmahersteller eingeleitet. Onkologen wurden damals beschuldigt, Honorare für die Verschreibung bestimmter Krebsmittel erhalten zu haben. Im selben Jahr kam zudem eine Studie im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen zu dem Ergebnis, dass viele Ärzte sogenannte „Fangprämien“ dafür kassieren, dass sie Patienten an bestimmte Kliniken oder Kollegen überweisen. Ähnliche Vorwürfe hatte es auch schon Jahre zuvor gegeben. (sb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.