Arzneibehörde: Gefahren von Hustenmitteln prüfen
13.04.2014
Arzneimittel, die Codein enthalten, können für Kinder und Jugendliche teils lebensbedrohliche Wirkungen haben. Die Europäische Arzneimittelagentur hat nun ein Prüfverfahren eingeleitet, durch das das Verhältnis von Nutzen und Risiken solcher Hustenmittel neu bewertet werden soll.
Nutzen und Risiken neu bewerten
Wegen möglicher Risiken will das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Anwendung von codeinhaltigen Hustenmitteln einschränken. Besonders für Kinder und Jugendliche sollen diese Arzneimittel lebensbedrohlich sein. Wie am Freitag mitgeteilt wurde, habe die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) auf Antrag des BfArM ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet. Dadurch soll das Verhältnis von Nutzen und Risiken bei der Behandlung von Kindern neu bewertet werden.
Mehrere tödliche oder lebensbedrohliche Fälle
Der seit Jahrzehnten bekannte Wirkstoff Codein wird zur Schmerzbehandlung sowie zur Therapie von Reizhusten eingesetzt. Codein wirkt, indem es durch ein körpereigenes Enzym zu Morphin umgesetzt wird. Allerdings wandeln Patienten mit einer bestimmten genetischen Veranlagung den Wirkstoff sehr schnell zu Morphin um. Dies kann zu Vergiftungserscheinungen führen und beispielsweise die Atmung beeinträchtigen. Deshalb war die Anwendung codeinhaltiger Arzneimittel zur Schmerzbehandlung bei Kindern bereits 2013 deutlich eingeschränkt worden. So ist es seitdem nicht mehr gestattet, diese Mittel bei Kindern unter zwölf Jahren anzuwenden. Eine Behandlung mit Codein kann dazu führen, dass bei Kindern die Atmung abflacht oder sogar ganz aussetzt. Vor den Einschränkungen waren mehrere tödliche oder lebensbedrohliche Fälle einer Atemdepression, also einer deutlich verlangsamten Atmung bei Kindern bekannt geworden.
Eltern sollen auf Risiken von Codein-Behandlung hingewiesen werden
Wie das BfArM erklärte, solle mit dem neuen Risikobewertungsverfahren das Risiko auch bei der Behandlung von Husten minimiert werden. Demnach umfasst das neue Verfahren auch codeinhaltige Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten. Diese sind jedoch im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern in Deutschland nicht zugelassen. Ärzten wird geraten, Codein nur nach sorgfältiger Nutzen-Risikoabwägung in der niedrigsten wirksamen Dosierung und für die kürzestmögliche Behandlungsdauer zu verschreiben. Zudem sollten Eltern vor der Husten-Behandlung ihrer Kinder mit Codein auf mögliche Risiken hingewiesen werden und bei einer verlangsamten Atmung sofort einen Arzt informieren.
Hausmittel gegen Husten
In vielen Fällen scheint es ohnehin nicht zweckmäßig, bei Husten gleich zu Medikamenten zu greifen, da diese das natürliche Abhusten als Abwehr des Immunsystems verhindern. Allerdings gibt es zahlreiche Hausmittel gegen Husten, die gute und verträgliche Hilfen anbieten. Wichtig ist es, viel zu trinken, am besten warmes Wasser oder Tee. Zur Linderung des Hustenreizes bieten sich zudem verschiedene Wickel, Vollbäder mit ätherischen Ölen als Zusatz sowie das Inhalieren mit Salz an. Bei dem altbekannten Hausmittel heiße Milch mit Honig ist jedoch Vorsicht geboten, da Milch nur getrunken werden soll, wenn der Husten noch trocken ist. Denn sobald sich Schleim gebildet hat, würde Milch die Schleimproduktion nur noch verstärken und somit den Husten verschlimmern. (ad)
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.