Coronavirus: Kostenlose COVID-19-Schnelltests
Die bereits erfolgten oder für die nächsten Tage angekündigten Corona-Lockerungen wie Besuche in der Außengastronomie sind meist gekoppelt an Bedingungen wie dem Nachweis über einen Impfschutz, einer Genesung von COVID-19 oder einem aktuellen negativen SARS-CoV-2-Schnelltest. Auf einem Fachportal erfährt man, wie man an einen solchen (kostenlosen) Test kommt.
Wer angesichts der geplanten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 einen negativen Corona-Test braucht, kann sich unter anderem an eine Apotheke wenden. Ein Portal listet mehr als 2.000 Schnelltest-Apotheken für Verbraucherinnen und Verbraucher auf.
Nachweis der Zugehörigkeit zur GGG-Gruppe
Geöffnete Außengastronomie wie Cafés oder Biergärten, Einkaufen nicht mehr nur im Lebensmittelhandel, sondern auch in Modegeschäften und Co: Die sogenannten Corona-Lockerungen, die vielerorts bereits jetzt oder in wenigen Tagen gelten, sorgen für breite Zustimmung. Allerdings sind sie in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft.
So ist häufig der Nachweis nötig, dass man zur GGG-Gruppe gehört. GGG steht für (ausreichend gegen COVID-19) Geimpfte, (nach einer Infektion mit SARS-CoV-2) Genesene sowie (negativ) Getestete.
In manchen Geschäften werden solche Tests vor Ort angeboten. Doch was tun, wenn dies nicht der Fall ist? Beispielsweise an eine Apotheke wenden, denn viele davon stehen als Schnelltest-Zentren bereit.
Über 2.000 Apotheken eingetragen
Wie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einer aktuellen Mitteilung schreibt, führen viele Apotheken kostenlose SARS-CoV-2-Schnelltests durch und stellen die Testzertifikate aus, die man für den Besuch in der Gastronomie, bei Kultur- und Sportveranstaltungen oder für touristische Aktivitäten braucht.
Den Angaben zufolge sind derzeit auf dem Verbraucherportal „www.mein-apothekenmanager.de“ bundesweit rund 2.000 Apotheken eingetragen, die Antigen-Schnelltests durchführen. Dazu kommen noch zahlreiche Apotheken, die auf kommunalen oder bundeslandspezifischen Portalen registriert sind.
Auf dieses flächendeckende Angebot an Schnelltest-Apotheken weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin, der dieses Portal betreibt.
Dort kann auf eine Suchfunktion zurückgegriffen werden, die die Suche nach Apotheken erleichtert, welche einen (kostenlosen) COVID 19-Schnelltest anbieten!
Die meisten Apotheken auf dem bundesweiten Verbraucherportal sind aus Bayern (600), Nordrhein-Westfalen (300) sowie Baden-Württemberg (300) gelistet. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Corona-Lockerungen zu Pfingsten: Verbraucherportal listet bundesweit 2.000 Schnelltest-Apotheken, (Abruf: 22.05.2021), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
- Deutscher Apothekerverband: Mein Apothekenmanager: Ein Service Ihrer Vor-Ort-Apotheken, (Abruf: 22.05.2021), www.mein-apothekenmanager.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.