Verbraucherschützer warnen vor angeblichen „Wundermitteln“ gegen Corona
Im Internet werden diverse Nahrungsergänzungsmittel und Pflanzenextrakte mit einem angeblichem Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beworben. Können solche „Wundermittel“ aber wirklich etwas gegen den neuartigen Erreger bewirken?
Fachleuten zufolge ist Abstandhalten wohl der beste Schutz vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie regelmäßiges Händewaschen werden empfohlen, um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren. Was jedoch nicht zum Schutz beitragen kann, sind diverse „Wundermittel“, die teilweise noch immer massiv beworben werden.
Zahlreiche Angebote von angeblichen Corona-Wundermitteln im Internet
Wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Landesvertretung Brüssel, auf ihrer Webseite berichtet, kursierten in den letzten Wochen zahlreiche Angebote von angeblichen Corona-Wundermitteln im Internet, darunter beispielsweise Mundwasser oder der Urin von Kühen, aber auch gefährliche Angebote wie hochverdünntes Arsen.
Die Europäische Kommission ist vor kurzem gegen solche Angebote vorgegangen. Im Rahmen eines EU-weiten Screenings von Internetseiten konnten Millionen von falschen und betrügerischen Inhalten entfernt oder blockiert werden.
Doch noch immer werden „Wundermittel“ wie aktiviertes Wasser oder Virenkiller-Pendel gegen Corona beworben.
Auch die Verbraucherzentrale Berlin kritisiert in einer aktuellen Mitteilung, dass die Sorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern um ihre Gesundheit von einzelnen Anbietern in der gegenwärtigen Corona-Krise ausgenutzt wird, um den Absatz ihrer Produkte mit zweifelhaften Werbeversprechen zu steigern.
„Diese Produkte sollten Sie jetzt unbedingt zu Hause haben“
Wie die Verbraucherzentrale schreibt, bewerben immer mehr Hersteller ihre Nahrungsergänzungsmittel oder Pflanzenextrakte mit angeblichem Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. In der Regel ist das aber nicht erlaubt.
„Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen generell nicht damit beworben werden, dass sie vor Krankheiten schützen, sie lindern oder sogar heilen“, erklärt Dr. Britta Schautz, Projektleitung Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Den Angaben zufolge warb ein Anbieter für Nahrungsergänzungsmittel im Onlineshop mit folgenden Aussagen: „Stärken Sie Ihr Immunsystem im Kampf gegen den Coronavirus“, „Wappnen Sie sich vor viralen Infekten wie dem Coronavirus mit einer kräftigen Immunabwehr“ und „Diese Produkte sollten Sie jetzt unbedingt zu Hause haben“.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin nutzte dieses Unternehmen hier bewusst die Ängste der Kundinnen und Kunden aus und erweckte die irreführende Erwartung, mit der Verwendung der Produkte könne ein erhöhter Schutz vor Ansteckung erlangt werden.
Auf die Abmahnung hin gab der Händler die geforderte Unterlassungserklärung ab und entfernte die beanstandeten Werbeaussagen.
Bewusste Ausnutzung einer konkreten Unglückssituation
Ebenso war auch die Werbung eines Anbieters von Cannabidiol-Produkten zu beurteilen. Dem angebotenen Hanföl sprach der Händler in seinem Onlineshop unter der Überschrift „Coronavirus und CBD“ und „Wie kann Cannabidiol vor viralen oder bakteriellen Infektionen schützen?“ eine Verringerung der Empfänglichkeit gegenüber allen Arten von Virusinfektionen zu. Auch hier wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Ein weiteres Unternehmen bewarb ebenfalls im Internet ein „Immunity Set“, eine Zusammenstellung verschiedener Pflanzenpulver zur Herstellung von Smoothies. Der begleitende Text ließ laut der Verbraucherzentrale keinen Zweifel daran, dass die Verwendung dieser Produkte eine Stärkung des Immunsystems und der Abwehrkräfte bewirke und so einen Beitrag zur Bekämpfung des Coronavirus leisten könne.
Auch hier wertete die Berliner Verbraucherzentrale die Werbung als unlautere Handlung durch die bewusste Ausnutzung einer konkreten Unglückssituation. Darüber hinaus wurden hier Versprechungen gemacht, die aus Sicht der Verbraucherzentrale gegen das Lebensmittelrecht verstoßen.
Die geforderte Unterlassungserklärung wurde in diesem Fall nicht abgegeben, sodass die Verbraucherzentrale Berlin nun den Klageweg beschreiten wird.
Unseriöse Werbung melden und Produkte meiden
„Die Verbraucherzentrale setzt sich gegen Wettbewerbsverstöße ein und mahnt entsprechende Unternehmen ab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten uns also unseriöse Werbemaßnahmen melden“, sagt Claudia Both, Referentin bei der Verbraucherzentrale Berlin.
„Außerdem raten wir vom Kauf solcher Produkte ab. Sie können nicht vor einer Infektion schützen und im schlimmsten Fall sogar schaden, wenn sie zum Beispiel zu hoch dosiert sind oder man sich in Sicherheit wähnend nicht mehr an Maßnahmen wie die Abstandsregel hält“, so Dr. Britta Schautz. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Verbraucherzentrale Berlin: Angebliche „Wundermittel“ gegen Corona, (Abruf: 14.06.2020)
- Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Landesvertretung Brüssel: Kommission geht gegen angebliche Corona-Wundermittel vor, (Abruf: 14.06.2020), Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Landesvertretung Brüssel
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.