Versand von Gutscheinen für FFP2-Schutzmasken
Das Tragen von Masken ist eine wichtige Maßnahme, um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und die durch den Erreger verursachte Krankheit COVID-19 zu schützen. Bereits ab Mitte Dezember konnten sich manche Menschen aus Risikogruppen kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Nun stehen für diesen Personenkreis weitere Masken zur Verfügung. Dafür werden jetzt Gutscheine verschickt.
In der Vorweihnachtszeit haben Menschen aus Risikogruppen in Apotheken kostenlos jeweils drei FFP2-Masken oder Schutzmasken vergleichbarer Qualität erhalten können. „Im neuen Jahr wird es für diesen Personenkreis zwei weitere Pakete mit jeweils sechs FFP-2-Masken geben. Die Krankenkassen werden ihren Versicherten dazu fälschungssichere Coupons zuschicken. Diese können mit einer Eigenbeteiligung von zwei Euro in der Apotheke eingelöst werden“, hieß es dazu in einer Mitteilung der Bundesregierung. Nun werden diese Gutscheine verschickt.
Gutscheine der Bundesregierung
Einer aktuellen Mitteilung zufolge startet die Krankenkasse DAK-Gesundheit den Versand von Gutscheinen der Bundesregierung für FFP2-Schutzmasken. In diesem Rahmen erhalten rund drei Millionen Versicherte ein Anschreiben.
Den Angaben zufolge erfolgt der Versand in drei Tranchen: Zuerst werden Menschen ab 75 Jahren angeschrieben, anschließend Personen ab 70 Jahren und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren sowie zuletzt alle Versicherten ab 60 Jahren. Der Versand wird sich laut der Kasse voraussichtlich bis in den Februar erstrecken.
Mit den Gutscheinen können dann in zwei Terminschienen jeweils sechs Schutzmasken der Kategorie FFP2 gegen eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro in den Apotheken abgeholt werden.
Schutz von Risikogruppen
Bis zum 6. Januar konnten sich Menschen über 60 Jahre und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren drei Masken unter Vorlage des Personalausweises in einer Apotheke ihrer Wahl abholen. Dieses Verfahren wird nun durch die Vergabe fälschungssicherer Gutscheine abgelöst.
„Wir unterstützen die Bundesregierung, indem wir unseren Versicherten so schnell wie möglich ihre Gutscheine per Post zukommen lassen“, so Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Der Schutz der Risikogruppen ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Pandemie. Hierzu tragen wir gerne unseren Teil mit dem Versand bei.“
Abgabe in zwei Zeiträumen
Laut der Mitteilung erfolgt die Ausgabe der FFP2-Masken in zwei Zeiträumen: Bis einschließlich 28. Februar können sechs Schutzmasken abgeholt werden. Der zweite Gutschein kann dann vom 16. Februar bis einschließlich 15. April eingelöst werden. Dabei fällt nur eine Eigenbeteiligung von zwei Euro pro Abholung an.
Die DAK-Gesundheit weist darauf hin, dass die Abgabe der Schutzmasken eine Initiative der Bundesregierung ist. Die Gutscheine dafür werden den Krankenkassen von der Bundesdruckerei geliefert. Die Lieferung und somit auch der Versand werden sich voraussichtlich bis in den Februar ziehen.
Keine Leistung der Krankenkassen
Die Bundesregierung will mit den Masken die Personengruppen, die besonders gefährdet sind, beim Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterstützen. „Die Corona-Pandemie schränkt unser aller Alltag ein. Ganz besonders gilt das für diejenigen, für die ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Verlauf besteht“, heißt es im Begleitschreiben der Gutscheine.
„Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Ihnen einmalig insgesamt 15 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung gegen eine geringe Eigenbeteiligung zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Bundestag hat die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt.“
Die ausgegebenen FFP2-Schutzmasken sind keine Leistung der Krankenkassen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- DAK-Gesundheit: FFP2-Masken: DAK-Gesundheit verschickt Gutscheine, (Abruf: 10.01.2021), DAK-Gesundheit
- Bundesregierung: Abgabe von FFP-2-Masken: Risikogruppen besser schützen, (Abruf: 10.01.2021), Bundesregierung
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.