Gratis Masken zum Corona-Schutz: Wer sie bekommt
Die Bundesregierung hat beschlossen, über 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes mit kostenlosen FFP2-Masken zum Schutz vor einer Corona-Infektion auszustatten. Doch wer genau soll die Masken erhalten – und wann?
Nachdem bekannt wurde, dass die Bundesregierung beschlossen hat, dass Menschen aus Risikogruppen zum Schutz vor Corona kostenlose FFP2-Masken erhalten können, wollten sich manche Patientinnen und Patienten die Masken bereits in Apotheken holen. Doch die Verteilung wird erst frühestens Mitte des Monats beginnen.
Infektionsrisiko verringern
Die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ soll dafür sorgen, dass alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen beziehungsweise vergünstigten FFP2-Masken erhalten.
Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Webseite schreibt, startet die Ausgabe der Masken im Dezember, um gerade in der Weihnachtszeit das Infektionsrisiko zu verringern – etwa bei Besuchen oder Einkäufen.
Im ersten Schritt ist demnach vorgesehen, dass sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke abholen können. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder auch die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der genannten Risikogruppen.
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die Schutzmasken in Apotheken frühestens ab dem 15. Dezember verteilt werden. Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 31. Dezember Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen.
„Das geht nicht alles an einem Tag“
„Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes und appellieren an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheken zu stürmen“, erläutert Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
„Ich rufe außerdem jeden Patienten dazu auf, seine Stammapotheke aufzusuchen“, so Schmidt. „Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das geht nicht alles an einem Tag.“
Personen mit Anspruch auf kostenlose Masken
Laut dem BMG haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, Anspruch auf Schutzmasken, wenn (1.) sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder (2.) bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz
- Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Risikoschwangerschaft
Den Angaben zufolge haben den Anspruch nach Absatz 1 auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Kein hundertprozentiger Schutz
Ab Januar sollen berechtigte Personen in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden die Patientinnen und Patienten von ihrer Krankenversicherung fälschungssichere Berechtigungsscheine für zweimal je sechs FFP2-Masken erhalten.
Als Eigenanteil wird für jeweils sechs Masken eine Zuzahlung von jeweils zwei Euro vorgesehen. Insgesamt haben alle Betroffenen Anspruch auf je 15 FFP2-Masken, also rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs.
Doch: „Auch FPP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Sie sind kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sei“, mahnt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
„Aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich. Und diejenigen in der Gesellschaft damit zu versorgen, die besonders von dieser Pandemie betroffen sind – das sollte es uns allen Wert sein.“ (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zum Coronavirus, (Abruf: 12.12.2020), Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, (Abruf: 12.12.2020), Bundesministerium für Gesundheit
- ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken frühestens ab 15. Dezember, (Abruf: 12.12.2020), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.