COVID-19: Krankschreibung nach telefonischer Rücksprache bei Erkältungen
Während des aktuellen nasskalten Wetters ziehen sich viele Menschen eine Erkältung zu. Doch manche scheuen dann den Gang zum Arzt oder zur Ärztin, weil sie sich Sorgen machen, sich mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Nun wurde jedoch eine vorübergehende Sonderregelung eingeführt: Derzeit reicht bei leichten Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung per Telefon.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer aktuellen Mitteilung berichtet, können Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
Vereinbarung gilt zunächst für vier Wochen
Auf diese Sonderregelung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Montag in Berlin verständigt.
Den Angaben zufolge gilt die Regelung für Personen, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege wie einem grippalen Infekt erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.
Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann laut dem RKI zu Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit führen. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Schüttelfrost wurde berichtet. Einige Betroffene leiden auch an Übelkeit und Durchfall.
Personen, die den Verdacht haben, sich mit dem neuen Virus infiziert zu haben, werden gebeten, nur nach telefonischer Voranmeldung eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.
Die neue Vereinbarung zu Krankmeldungen gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen. Mit diesem Schritt unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): COVID-19: Krankschreibung bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen – Hilfe für Patienten und Ärzte, (Abruf: 10.03.2020), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Robert Koch-Institut (RKI): Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Influenza (Abruf: 29.01.2024), Robert Koch-Institut (RKI)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.