Steigende Anzahl an Covid-19-Erkrankungen: Krankenhaus-Besuche verboten
Die steigende Anzahl an Covid-19-Erkrankungen in Deutschland führt zu drastischen Maßnahmen. Nachdem in mehreren Bundesländern Schulschließungen beschlossen wurden, haben die ersten Kliniken ein Besuchsverbot erlassen. Auch Besuche in Pflege- und Altenheimen werden eingeschränkt.
In Deutschland werden immer mehr Maßnahmen unternommen, um die Ausbreitung der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu minimieren. Mittlerweile haben fast alle Bundesländer beschlossen, dass Schulen und Kindergärten geschlossen werden. In Berlin werden auch alle Kneipen, Bars und Clubs zugemacht. Zudem gilt in mehreren Krankenhäusern ein Besuchsverbot. Und auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen werden eingeschränkt.
Patienten und Mitarbeiter schützen
In der Region Hannover lassen alle Krankenhäuser keine Besuche mehr zu. „Das gilt für die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und alle Standorte des KRH Klinikums Region Hannover (KRH), die Häuser von Diakovere, des Vinzenzkrankenhauses, des Clementinenhauses und der Paracelsus-Kliniken“, heißt es in einer Presseinformation der MHH.
„Hintergrund ist die steigende Anzahl an Covid-19-Erkrankungen in der Region Hannover.“ Wie die Hochschule erklärt, dient das Besuchsverbot dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Den Angaben zufolge ist in der Kinderklinik und im Palliativbereich eine Besucherin oder ein Besucher pro Patientin oder Patient pro Tag erlaubt.
Erste Krankenhäuser mit Besuchsverbot
Auch in Bayerns Hauptstadt gibt es erste Krankenhäuser mit Besuchsverbot. So heißt es auf der Website des kommunalen Verbunds München Klinik:
„In unserem Klinikum werden Menschen mit einem geschwächten Gesundheitszustand behandelt.
Deshalb haben wir entschieden, in der aktuellen Influenza- und Coronavirus-Situation in München alle Krankenbesuche an unseren fünf Standorten ab sofort zu untersagen.“
Ausnahmen gelten in Absprache mit Medizin und Pflege und betreffen beispielsweise minderjährige Patientinnen und Patienten, Geburten oder gesundheitliche Ausnahmesituationen.
Keine Besuche in Alten- und Pflegeheimen
In Nordrhein-Westfalen bereitet das Gesundheitsministerium einen „Erlass vor, der Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern stark einschränkt. Der Erlass empfiehlt unter anderem deutliche Einschränkungen der Besuche mit Ausnahmen für medizinisch oder ethisch-soziale Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten) in den Krankenhäusern“, schreibt die Landesregierung in einer Mitteilung.
Den Angaben zufolge sieht der Erlass für die Pflegeeinrichtungen vor, dass Reiserückkehrende aus Risikogebieten sowie Personen, bei denen ein Infektionsverdacht nach den Kategorisierungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) besteht, die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in den besonders schutzbedürftige Menschen leben, nicht mehr besuchen dürfen.
Darüber hinaus werden Besuche auf maximal eine Stunde pro Tag und eine Person je Bewohnerin beziehungsweise Bewohner beschränkt.
Ein ähnliches Verbot für Pflege- und Altenheime hatte zuvor schon Bayern verhängt. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen und Wochen noch mehr Einrichtungen und Landesregierungen zu solchen Maßnahmen greifen werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Medizinische Hochschule Hannover (MHH): Bis auf Weiteres keine Besuche in Krankenhäusern, (Abruf: 14.03.2020), Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
- München Klinik: Besuchsverbot ab 13.03.2020!, (Abruf: 14.03.2020), München Klinik
- Landesregierung Nordrhein-Westfalen: Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie, (Abruf: 14.03.2020), Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.