Coronavirus: Gleiche Regelungen zum Schutz in allen Bundesländern gefordert
Die Zahl der Menschen, die sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben, steigt stetig an. In Deutschland gibt es inzwischen über 1.500 Infizierte (Stand: 11.03.2020). Um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen, wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen. Doch die Regelungen sind nicht in allen Bundesländern gleich. Das sollte sich ändern.
Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium einen Erlass vorgestellt, demzufolge die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen sollen. Eine ähnliche Regelung gibt es in Bayern. Nun wird gefordert, dass die Regelungen zum Schutz der Bevölkerung in allen Bundesländern angepasst werden sollen.
Verbreitung des Virus zeitlich deutlich strecken
Laut einer Mitteilung begrüßt die Krankenkasse DAK-Gesundheit den von den Landesregierungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen geplanten Beschluss, in beiden Bundesländern Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden zu untersagen.
„Nach dem Vorbild von Bayern und NRW müssen jetzt auch alle anderen Bundesländer kurzfristig gleiche Regelungen treffen, um die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen“, fordert DAK-Vorstandschef Andreas Storm.
„Wir müssen zeitnah zu bundeseinheitlichen Regelungen kommen“, so der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit. „Das ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass es uns gelingen kann, die Verbreitung des Virus in Deutschland zeitlich deutlich zu strecken.“
Bundeseinheitliche Regelung zur Absage von Großveranstaltungen
„Angesichts des exponentiellen Anstiegs der Verbreitung des Coronavirus könnte sich ansonsten die Lage weiter deutlich verschärfen.“
Jetzt sei dringend eine bundeseinheitliche Regelung zur Absage von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden erforderlich. Dabei sollten genehmigungspflichtige Ausnahmeregelungen vorgesehen werden.
„Wir brauchen Klarheit, Verlässlichkeit und eine Verbindlichkeit“, sagte Storm. Der Experte verwies auf entsprechende Regelungen in der Schweiz und in Frankreich.
Entscheidungsträger müssen sich bundesweit abstimmen
Auch der Gemeinsame Krisenstab von BMI (Bundesministerium des Inneren) und BMG (Bundesministerium für Gesundheit), der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, empfiehlt die Absage aller öffentlichen und privaten Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmenden.
„Bei allen Veranstaltungen bis 1.000 erwarteten Teilnehmern soll gemeinsam mit der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Risikoabschätzung auf Grundlage der Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) getroffen werden“, heißt es dazu in einer Mitteilung.
Storm lobte das aktuelle Krisenmanagement von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und dem Robert Koch-Institut (RKI).
„In der aktuellen Krise ist es zwingend erforderlich, dass sich die Entscheidungsträger in Bund und Ländern regelmäßig austauschen und bundesweit abgestimmt vorgehen. Gerade in der Krise muss sich der Föderalismus bewähren!“ (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- DAK-Gesundheit: Coronavirus: DAK-Gesundheit fordert gleiche Regelungen zum Schutz der Bevölkerung in allen Bundesländern, (Abruf: 11.03.2020), DAK-Gesundheit
- Bundesgesundheitsministerium: Gemeinsamer Krisenstab BMI/BMG fällt weitere Beschlüsse, (Abruf: 11.03.2020), Bundesgesundheitsministerium
Wichtiger Hinweis:
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