In Deutschland zirkulierende Corona-Varianten
Laut Medienberichten ist in Deutschland eine bislang unbekannte Variante des Coronavirus festgestellt worden. Es handelt sich dabei weder um die britische noch um die südafrikanische Mutation. Unklar ist noch, ob das veränderte Virus eine besondere Gefahr darstellt. Die deutsche Bundesregierung will nun einen besseren Überblick über die hierzulande zirkulierenden Corona-Varianten bekommen.
In Deutschland wurde eine bislang unbekannte Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt. Zuvor hatten bereits in Großbritannien und Südafrika festgestellte Mutationen für viel Unruhe gesorgt. Die mutierten Viren sollen sich deutlich schneller verbreiten als das ursprüngliche.
Ansteckender, aggressiver oder harmloser?
Wie der Bayerische Rundfunk (BR) und andere Medien berichten, ist am Klinikum Garmisch-Partenkirchen eine unbekannte Variante des Coronavirus entdeckt worden. Den Angaben zufolge wurde das veränderte Virus bei 35 von 73 Neuinfizierten im Krankenhaus festgestellt. Nun werden Proben in der Berliner Charité untersucht.
Laut den Berichten handele es sich dabei definitiv nicht um die britische oder südafrikanische Variante. Der stellvertretende ärztliche Direktor des Klinikums, Clemens Stockklausner, erklärte auf einer Pressekonferenz, dass es sich um eine kleine Punkt-Mutation handele, wie sie weltweit und auch hierzulande bereits mehrfach beschrieben wurde.
Im Moment könne man nicht sagen, ob diese Virus-Variante ansteckender oder aggressiver oder möglicherweise auch harmloser sei als das bislang bekannte Coronavirus. Einen Grund zur Panik gebe es derzeit nicht.
Schnellere Verbreitung
Mutationen von Viren sind nichts Ungewöhnliches. In den vergangenen Wochen haben vor allem die neuen Corona-Varianten aus Großbritannien und Südafrika für Aufsehen gesorgt. Diese sollen sich deutlich schneller verbreiten als das ursprüngliche Virus. Auch hierzulande sind sie schon festgestellt worden.
Um nun einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen, fördert die Bundesregierung die bundesweite Genomsequenzierung der Viren.
Mit Hilfe der Sequenzdaten kann die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten frühzeitig entdeckt werden, heißt es dazu in einer Mitteilung. Auch der Eintrag neuer Varianten aus dem Ausland könne so zeitnah festgestellt werden.
Informationen über neue Mutationen
Das Gesundheitsministerium hat bereits im vergangenen Jahr begonnen, den Aufbau einer solchen molekularen Surveillance von SARS-CoV-2 zu fördern. Hierfür wurde ein bundesweites Netzwerk von Laboren aufgebaut, die positiv auf das Coronavirus getestete Proben zur Genomsequenzierung an das Robert Koch-Institut (RKI) oder an das Konsiliarlabor für Coronaviren an der Charité einsenden.
Zudem kann ein Netzwerk von bundesweit repräsentativ verteilten Arztpraxen Proben von Patientinnen und Patienten mit grippeähnlichen Symptomen an das RKI zur Bestimmung des Erregers einsenden. Seit Februar 2020 werden die dabei gefundenen SARS-CoV-2 positiven Proben ebenfalls sequenziert.
Um das Ziel der deutschlandweit flächendeckenden molekularen Surveillance weiter voranzutreiben, ist es wichtig, die Anzahl der Genomsequenzierungen von Coronaviren in Deutschland sowie das Spektrum der beteiligten Akteure weiter zu erhöhen.
Zudem müssen sämtliche hierzulande gewonnen Sequenzdaten an einer zentralen Stelle gesammelt und ausgewertet werden. Dieses Ziel wird mit der neuen Coronavirus-Surveillanceverordnung verfolgt, die am 19. Januar 2021 in Kraft tritt.
„Schon jetzt gibt es ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Corona-Virus analysiert. Aber das reicht in der aktuellen Lage nicht, um ein genaues Lagebild zu erhalten. Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesministerium für Gesundheit: Neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, (Abruf: 19.01.2021), Bundesministerium für Gesundheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.