Maskenpflicht mit Blanko-Attesten umgehen?
Seit April gilt in allen Bundesländern beim Einkaufen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln die sogenannte Masken-Pflicht. Diese soll dazu beitragen, das Risiko zu senken, sich beziehungsweise andere mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen können Betroffene von dieser Pflicht befreit werden. Manche Menschen versuchen dies mit selbst ausgefüllten Blanko-Attesten aus dem Internet zu erreichen. Das kann teuer werden.
Wer in Deutschland mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn unterwegs ist, muss eine Mund-Nasen-Maske tragen. Ausnahmen gibt es bei gesundheitlichen Einschränkungen. Die Bundespolizei warnt jetzt aber davor, sich einfach ein Attest selbst auszufüllen.
Strafbare Handlung
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass ein selbst ausgefülltes Attest aus dem Internet nicht von der Pflicht befreit, an Bahnhöfen und in Bussen und Bahnen eine Maske zu tragen. Immer wieder legten Menschen bei Verstößen Online-Atteste vor, die sie angeblich von der Pflicht befreiten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, teilte die Bundespolizeiinspektion Münster mit.
Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angeboten, Nutzende hätten ihm zufolge nur ihren Namen und ihre Adresse eintragen müssen. Dem widerspricht die Polizei: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Dazu komme eine Anzeige, da Mund und Nase nicht bedeckt seien. (ad; Quelle: dpa)
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