COVID-19: Blutverdünner keinesfalls absetzen
In wissenschaftlichen Studien hat sich ein enger Zusammenhang zwischen der vom Coronavirus SARS-CoV-2 hervorgerufenen Krankheit COVID-19 und Gerinnungsstörungen gezeigt. Zudem wurde festgestellt, dass es bei vielen schwer Erkrankten zu Thrombosen und Lungenembolien kommt. Fachleute weisen daher darauf hin, dass Herzkranke keinesfalls ihre Blutverdünner absetzen dürfen.
Schon vor längerem machten Medizinerinnen und Mediziner die Beobachtung, dass es insbesondere bei schweren COVID-19-Erkrankungen häufig zu Gerinnungsstörungen kommt. Zudem haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) bei der Obduktionen von COVID-19-Toten Lungenembolien als häufige Todesursache festgestellt. Daher wird auf die Wichtigkeit der Einnahme von Gerinnungshemmern, sogenannten „Blutverdünnern“, hingewiesen.
Viele sind derzeit extrem verunsichert
Laut einer Mitteilung der Deutschen Herzstiftung häufen sich in medizinischen Fachkreisen und den Medien Berichte über Störungen des Gerinnungssystems bei Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung.
Medizinerinnen und Mediziner sehen gar einen Zusammenhang zwischen den Gerinnungsstörungen und schwerwiegenden Verläufen der COVID-19-Erkrankung mit Komplikationen wie tiefen Beinvenenthrombosen und Lungenembolien bis hin zum Tod.
Als Ursache hierfür wird eine übermäßige Aktivierung der Gerinnungsfaktoren („Hyperkoagulabilität“) und der Blutplättchen mit einer erhöhten Neigung zur Thrombenbildung in den Gefäßen angenommen.
„Besonders Patienten mit Herzleiden, die mit einer erhöhten Gefahr für Embolien und Infarkte einhergehen und deshalb dauerhaft mit Gerinnungshemmern, den ,Blutverdünnern‘, behandelt werden, sind derzeit extrem verunsichert“, sagt der Kardiologe PD Dr. med. Gerian Grönefeld vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung.
Unbedingt auf Thromboseprophylaxe achten
Millionen von Herzpatientinnen und -patienten bedürfen langfristig einer Thromboseprophylaxe mit Gerinnungshemmern wie den sogenannten oralen Antikoagulanzien (Marcumar/Falithrom, oder die neuen DOAKs (Direkte orale Antikoagulanzien)).
Dies betrifft insbesondere Herzkranke mit der häufigsten Herzrhythmusstörung Vorhofflimmern sowie Patientinnen und Patienten mit einer künstlichen Herzklappe. Auch nach einem Herzinfarkt müssen Betroffene ihre Plättchenhemmer wie ASS, Clopidogrel sowie Prasugrel und Ticagrelor weiter zuverlässig und ununterbrochen einnehmen.
„Für diese Patienten besteht aktuell kein Grund zur Besorgnis. Kliniken, die Covid-19-Patienten versorgen, sind in aller Regel auf solche erhöhten Gerinnungsaktivitäten und damit verbundene medizinische Vorkehrungen zur Verminderung von Embolierisiken vorbereitet“, erläutert der Chefarzt der I. Medizinischen Abteilung Kardiologie der Asklepios Klinik Barmbek.
Mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht werden von den Medizinerinnen und Medizinern auch die mit Gerinnungshemmern verbundenen Blutungsrisiken. „Besonders diese Patienten mit Gerinnungshemmern sollten weiterhin auf die konsequente Einnahme ihrer Medikamente für die Thromboseprophylaxe achten.“
Bei COVID-19-Erkrankung: Behandelnde über Blutverdünner-Einnahme informieren
Im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus sollten Patientinnen und Patienten ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte über die bestehende Thromboseprophylaxe unbedingt informieren, um somit eine unerwünschte Doppelbehandlung mit Gerinnungshemmern zu vermeiden.
Intensiv- und Notfallmediziner forderten vor kurzem in einer Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), dass eine Thromboseprophylaxe und Blutverdünnung – abhängig vom Risikoprofil der erkrankten Person – eine stärkere Rolle in der Behandlung von COVID-19-Betroffenen spielen müssen.
Beinvenenthrombose oder Lungenembolie bei COVID-19-Verstorbenen
Fachleute schätzen, dass rund 20 Prozent der COVID-19-Erkrankten als Begleiterkrankung schwere Gerinnungsstörungen mit der Folge venöser Thromboembolien aufweisen. Solche Gefäßverschlüsse sind bei COVID-19-Fällen aufgetreten, die einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hatten.
Die Gefäßverschlüsse können zu lebensgefährlichen Komplikationen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Lungenembolie führen. Den Grund für die häufige Thrombosebildung bei COVID-19-Patientinnen und -Patienten vermuten Ärztinnen und Ärzte in einer übermäßigen Gerinnbarkeit des Blutes, der Hyperkoagulation, die sie auf eine Entzündungsreaktion im Zuge der COVID-19-Erkrankung zurückführen.
Eine italienische Analyse von Studien aus China ergab bei Laborwerten von COVID-19-Patientinnen und -Patienten einen Anstieg des Proteins D-Dimer, das gebildet wird, wenn sich in den Blutgefäßen Gerinnsel gebildet haben und bei der körpereigenen Auflösung von Blutgerinnseln entstehen.
Auch in einer Obduktionsstudie von Hamburger Forschenden am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) auf Basis von Autopsien von an COVID-19 Verstorbenen wurde bei der Mehrheit der Fälle eine Beinvenenthrombose oder Lungenembolie festgestellt.
„Wir konnten in der Obduktion der ersten 12 Verstorbenen nachweisen, dass eine unerwartet hohe Rate an tödlichen Lungenembolien bestand, zusätzlich hatten mehr als die Hälfte der Patientinnen und Patienten Thrombosen der Beinvenen“, erklärt Prof. Dr. Jan Sperhake, Oberarzt im Institut für Rechtsmedizin und Erstautor der Studie, in einer Mitteilung.
Gesunder Lebensstil gerade in Corona-Zeiten
Die Deutsche Herzstiftung weist darauf hin, dass in Corona-Zeiten ein gesunder Lebensstil mit gesunder Ernährung und möglichst regelmäßiger Bewegung für Herzpatientinnen und -patienten besonders wichtig ist, um so auch das Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung zu verringern.
Die Fachleute empfehlen Betroffenen deshalb Laufen oder Radfahren an der frischen Luft und Gymnastik zu Hause, zum Beispiel mit Übungen in Trainingsvideos aus dem Internet, vom Sportverein oder der Herzsportgruppe.
Die körperliche Aktivität tut nicht nur der Seele gut, sondern hilft auch dabei, die Durchblutung und Gefäßelastizität zu fördern und das Herz fit zu halten. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Deutsche Herzstiftung: Gerinnungsstörungen bei Covid-19: Herzkranke dürfen Blutverdünner auf keinen Fall absetzen!, (Abruf: 19.05.2020), Deutsche Herzstiftung
- Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN): Intensiv- und Notfallmediziner: Thromboseprophylaxe und Blutverdünnung müssen stärkere Rolle in der Behandlung von COVID-19-Patienten spielen, (Abruf: 19.05.2020), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): UKE-Studie zeigt erhöhte Rate von Thrombosen und Lungenembolien bei COVID-19-Patienten, (Abruf: 19.05.2020), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.