Corona-Impfungen in Arztpraxen starten
Die Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und die durch den Erreger ausgelöste Krankheit COVID-19 gehen nur schleppend voran. Doch bald könnte sich daran etwas ändern. Denn in nur wenigen Wochen soll auch in Arztpraxen geimpft werden. In einem Pilotprojekt sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte schon jetzt in die Impfversorgung einbezogen.
Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Webseite erklärt, sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ab April routinemäßig in die Corona-Impfung der Bevölkerung mit eingebunden werden. Zum Teil wird in Arztpraxen schon jetzt geimpft.
Mit Impfungen die Pandemie in den Griff bekommen
„Im April sollen Arztpraxen routinemäßig in die Impfung der Bevölkerung mit eingebunden werden. Der Bund wird die Impfdosen direkt an den Großhandel liefern; dieser transportiert sie zu den Apotheken, die ihn dann in die Arztpraxen bringen“, schreibt das BMG.
Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Aus Sicht der Kasse ist es enorm wichtig, jetzt keine Zeit zu verlieren und schnell die Strukturen für mehr Impfungen gegen das Coronavirus zu schaffen.
„Es ist ganz klar: Wir brauchen mehr Impfungen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb ist es richtig, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sobald wie möglich einzubeziehen – nur wenn die Strukturen auf diese Weise ausgebaut werden, können wir schnell eine hohe Durchimpfungsquote erreichen“, erklärt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, in einer Mitteilung.
„Damit es in den Praxen im April losgehen kann, müssen nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Um dies zu erreichen, ist es ganz entscheidend, nun die kurze Zeit zu nutzen, bis mehr Impfstoff da ist als in Zentren verimpft werden kann. Dazu gehört, Fragen der Verteilung und der Vergütung zu regeln. Wir müssen eine Situation vermeiden, in der ausreichend Impfstoff vorhanden ist, aber die Strukturen fehlen, um diesen zu verimpfen.“
Änderung der Impfverordnung
Nach dem Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums soll die Impfverordnung dahingehend geändert werden, dass ab der zweiten Märzwoche in ausgewählten Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft werden kann.
Im April – wenn nach derzeitigem Stand die verfügbaren Impfdosen die Kapazitäten in den Impfzentren übersteigen werden – sollen laut der TK Haus- und Facharztpraxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend eingebunden werden.
Wo schon jetzt geimpft wird
In Brandenburg wird im Rahmen des Pilotprojekts „Impfungen in Arztpraxen“ bereits jetzt gegen Corona geimpft, erklärt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in einer Mitteilung.
Und in Baden-Württemberg startet am Montag ein Pilotprojekt zur Ausweitung von Corona-Impfungen in Arztpraxen. „In nahezu allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg können Personen im Alter von über 80 Jahren aus der ersten Priorisierungsstufe in Pilotpraxen geimpft werden“, heißt es dazu in einer Mitteilung. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Techniker Krankenkasse (TK): Coronaimpfung in Arztpraxen: Strukturen jetzt schnell ausbauen, (Abruf: 06.03.2021), Techniker Krankenkasse (TK)
- Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zum Coronavirus, (Abruf: 06.03.2021), Bundesministerium für Gesundheit
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg: Brandenburg impft: Jetzt wird auch in Arztpraxen gegen Corona geimpft, (Abruf: 06.03.2021), Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Staatsministerium Baden-Württemberg: Land startet Pilotprojekt zur Ausweitung von Corona-Impfungen in Arztpraxen, (Abruf: 06.03.2021), Staatsministerium Baden-Württemberg
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.