Umfrage zeigt: Jeder Zweite würde sich gegen Corona impfen lassen
Laut Fachleuten kann die Corona-Pandemie nur durch einen Impfstoff beendet werden. Noch steht ein solcher nicht zur Verfügung, doch wenn er erst mal entwickelt ist, würden sich laut einer aktuellen Umfrage die Hälfte der Deutschen impfen lassen.
Immer wieder wird über eine mögliche Impfpflicht gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 spekuliert. Einer Umfrage zufolge würden sich etwa die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland jedoch freiwillig impfen lassen.
Dieses Jahr wird es wohl noch keinen zugelassenen Impfstoff geben
Jeder Zweite in Deutschland würde sich nach einer Umfrage gegen das Coronavirus impfen lassen, wenn es einen Impfstoff gäbe. Jeder Vierte würde dies vielleicht tun, wie aus der repräsentativen Online-Erhebung des Meinungsforschungsinstituts YouGov hervorgeht. Jeder Fünfte der 2.056 Befragten lehnt eine Impfung ab. Männer würden sich eher impfen lassen als Frauen.
Derzeit ist noch kein Impfstoff gegen das Coronavirus verfügbar. Erste zugelassene Impfstoffe dürften nach Einschätzung der meisten Fachleute frühestens im kommendem Jahr für den Masseneinsatz bereitstehen.
Im Rahmen großer klinischer Studien könnten schon zuvor Impfungen bestimmter Bevölkerungsgruppen erfolgen. Möglich ist allerdings auch, dass noch Jahre vergehen, bis ein Impfstoff zur Verfügung steht, der guten Schutz bietet.
Impfpflicht: ja oder nein?
In der Frage nach einer Impfpflicht gegen das Coronavirus sind die Deutschen gespalten: Während 44 Prozent der Befragten dafür plädierten, sind 40 Prozent dagegen.
In der Corona-Krise kursieren Spekulationen über eine mögliche Impfpflicht. Die Bundesregierung hat indes wiederholt betont, dass sie eine künftige Corona-Schutzimpfung nicht zur Pflicht machen werde.
Das Infektionsschutzgesetz setzt einer verpflichtenden Impfung enge rechtliche Grenzen: Eine solche Pflicht kann von der Bundesregierung nicht ohne weiteres angeordnet, sondern nur „mit Zustimmung des Bundesrates“, also von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen werden – „für bedrohte Teile der Bevölkerung“, wie es in Paragraf 20, Absatz 6 heißt.
Verpflichtende Impfungen sind aber nur in besonderen Fällen zu rechtfertigen, denn sie könnten gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, heißt es dort.
Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland seit März zum Schutz vor den hoch ansteckenden Masern, unter anderem für Kinder und Personal in Kitas und Schulen. (ad; Quelle: dpa)
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