Corona-Bußgeldkatalog: Bei Nichttragen einer Maske drohen 150 Euro Strafe
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll dabei helfen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Mittlerweile haben alle Bundesländer eine sogenannte Maskenpflicht beschlossen. Denjenigen, die sich nicht daran halten, drohen teils hohe Bußgelder.
In Sachsen ist sie bereits in Kraft und in allen anderen Bundesländern wird sie ab der kommenden Woche gelten: die sogenannte Maskenpflicht gegen das Coronavirus. Mit dieser Maßnahme soll die Ausbreitung des Erregers eingedämmt werden. Wer beim Einkaufen und in öffentlichen Nahverkehr keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, muss mit einer Strafe rechnen. In Bayern beträgt die Geldbuße bei Verstößen 150 Euro.
Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV
Laut einer aktuellen Mitteilung haben das bayerische Innenministerium und das Gesundheitsministerium den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus erweitert.
Neu aufgenommen wurden nun Verstöße gegen die ab 27. April 2020 geltende Pflicht für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag), beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Laut dem Innenministerium gilt die sogenannte „Maskenpflicht“ auch für die zum ÖPNV gehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige oder Wartehäuschen etc..
In anderen Bundesländern wurde angekündigt, vorerst auf Strafen zu verzichten; doch wenn die Bürgerinnen und Bürger trotz der Anordnung keinen Mundschutz tragen, soll dies schnell geändert werden.
Keine medizinischen Masken nötig
Medizinische Masken sind laut der Mitteilung nicht notwendig, eine selbst genähte Maske reicht, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal.
Spezialmasken sind derzeit ohnehin dem medizinischen Personal vorbehalten. Ob die Gesichtsmasken, die (längst nicht überall) im Handel erhältlich sind, tatsächlich zum Schutz vor Coronaviren geeignet sind, ist umstritten.
Meist wird darauf verwiesen, dass man sich mit den sogenannten Alltagsmasken zwar nicht selbst vor einer Infektion schützt, aber andere vor einer Ansteckung bewahren kann.
Weiterhin Abstand halten und Hygiene-Regeln einhalten
„Wer gegen die ‘Maskenpflicht’ verstößt, muss mit 150 Euro Geldbuße rechnen, die bei mehrmaligen Verstößen verdoppelt werden kann“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Die Einhaltung wird selbstverständlich kontrolliert.“
Laut dem Bußgeldkatalog kann der Bußgeldbescheid in solchen Fällen Personen ab 14 Jahren betreffen (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht ab dem Alter von 6 Jahren).
„Verantwortliche von Ladengeschäften“, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, drohen sogar 5.000 Euro Geldbuße.
Für Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt notwendig, um sich und andere vor Coronavirus-Infektionen zu schützen.
„Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektionsgefahren besonders hoch“, so Huml.
Allerdings sollte trotz des Mundschutzgebots „darauf geachtet werden, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem bleibt es bei den üblichen Hygiene-Regeln“, heißt es auf der Webseite des bayerischen Gesundheitsministeriums. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Corona-Bußgeldkatalog erweitert – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml zur neuen „Maskenpflicht“: Geeignete Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV zwingend erforderlich – 150 Euro Geldbuße bei Verstößen, (Abruf: 25.04.2020), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Coronavirus: Häufige Fragen, (Abruf: 25.04.2020), Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“, (Abruf: 25.04.2020), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Coronavirus Maßnahmen, (Abruf: 25.04.2020), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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