Corona: Testpflicht für Ungeimpfte in Alten- und Pflegeheimen
Bund und Länder haben sich vor kurzem auf neue Regeln zur Eindämmung der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verständigt. Die Änderungen betreffen vor allem Ungeimpfte. Sie müssen sich auf mehr Testpflichten einstellen und die Tests ab dem 11. Oktober in der Regel auch selbst bezahlen.
Die Zahl der Personen, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und an COVID-19 erkranken, steigt weiter an. Bund und Länder haben vor kurzem beraten, wie die Corona-Strategie für den Herbst aussehen soll. Dabei wurden neue Regelungen vereinbart, die vor allem nicht-geimpfte Personen betreffen. In Bayern startet schon jetzt eine Testpflicht für manche Ungeimpfte.
Sich selbst und andere schützen
Bayern setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie ab Montag, den 16. August, verstärkt auf Testpflichten unter anderem für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen.
„Angesichts wieder steigender Inzidenzen müssen wir die besonders gefährdeten Gruppen mit allen Mitteln schützen. Deswegen erweitern wir ab dem 16. August die inzidenzunabhängige Testpflicht“, erläutert Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek.
„Mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Gerade sie müssen wir schützen!“
Testpflicht unabhängig von der Inzidenz
Ab dem 16. August gilt: Nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Personen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, in Altenheimen sowie Seniorenresidenzen müssen sich ohne Rücksicht auf die 7-Tage-Inzidenz vor Ort an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
Auch Besucherinnen und Besucher von Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenheimen sowie von Pflege- und Behinderteneinrichtungen müssen sich unabhängig von der Inzidenz testen lassen, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Zudem muss das Schutz- und Hygienekonzept von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ab dem 16. August 2021 ebenfalls ein Testkonzept enthalten, das Testangebote für die Beschäftigten an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorsieht.
Situation hat sich durch Impfungen stark verbessert
„Es ist ermutigend, wie viel erreicht wurde, um die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen zu schützen. Wenn wir an die zweite Corona-Welle zurückdenken, gab es dort die meisten schweren und tödlichen COVID-19-Verläufe. Besonders durch die Impfungen hat sich die Situation stark verbessert. Doch auf diesem Erfolg dürfen wir uns nicht ausruhen“, sagt Holetschek.
„Die Inzidenzen steigen weltweit wieder – und die Reisezeit geht dem Ende zu. Wenn Besuchende und Mitarbeitende aus dem Urlaub zurückkommen, hat so mancher das Corona-Virus im Gepäck. Wir reagieren daher schon heute vorausschauend: Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, muss sich ab dem 16. August testen lassen“, so der Minister.
„Nutzen Sie die vielen Sonderimpfaktionen im Freistaat und lassen Sie sich impfen. Es war nie einfacher, an eine Impfung zu kommen! Allein in dieser Woche wurden im Freistaat mehr als 400 Sonderimpfaktionen gemeldet. In den Impfzentren gibt es die schützende Spritze ohne Termin. Nur gemeinsam können wir die Pandemie besiegen und mehr Alltag genießen!“ (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Testpflicht ab Montag für ungeimpfte Beschäftigte und Besucher in Alten- und Pflegeheimen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Wir schützen die besonders gefährdeten Gruppen, (Abruf: 15.08.2021)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.