Reisen trotz Bedrohung durch COVID-19?
In Zeiten von COVID-19 sollten Reisen natürlich generell möglichst vermieden werden, aber die Realität sieht durchaus anders aus. Manche Menschen scheinen dabei das Risiko zu unterschätzen. Der Spezialist für Infektionskrankheiten der Cleveland Clinic, Dr. Frank Esper erläutert, was bei Reisen beachtet werden sollte, um sich und andere Menschen vor COVID-19 zu schützen.
Menschenansammlungen meiden
Optimalerweise sollte aktuell grundsätzlich von Reisen abgesehen werden, um so die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen. Wer dennoch verreist, sollte dem Fachmann zufolge vor allem Orte meiden, an denen sich Gruppen von Menschen versammeln könnten.
„Wenn Sie verreisen, sollten Sie es so sicher wie möglich machen. Versuchen Sie also, die Menschenmassen an einem Flughafen, Busbahnhof oder Bahnhof zu vermeiden”, erklärt der Experte in einer Pressemitteilung der Cleveland Clinic.
Reisen im Auto die sicherste Alternative?
Mit dem Auto ist Reisen laut Dr. Esper in Bezug auf die Infektionen derzeit am sichersten. Dabei sei allerdings zu beachten, dass möglichst wenig Pausen eingelegt werden, um so das Risiko einer Infektion mit COVID-19 zu minimieren. Die Essensversorgung für unterwegs werde am besten direkt mitgenommen.
Aktivitäten im Freien und Kontakt zu Menschen vermeiden
Dr. Esper erinnert auch daran, dass Aktivitäten im Freien zwar besonders zu empfehlen seien, allerdings nur, wenn dabei auf die Einhaltung des Abstands geachtet wird. Natürlich sei es schön seine Zeit im Freien zu verbringen, aber idealerweise sollte der Kontakt und die Nähe zu anderen Menschen vermieden werden.
Verbreitung von COVID-19 trotz Impfung?
Der Experte gibt weiter zu bedenken, dass Menschen, welche bereits geimpft wurden, vielleicht selbst sicher sein mögen, es aber noch unklar sei, ob sie COVID-19 auf anderen Menschen übertragen können.
Pflichten bei der Einreise nach Deutschland
In Deutschland bestehen laut dem Auswärtigen Amt aufgrund der COVID-19-Pandemie Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht auf das Coronavirus und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht.
Ab dem 2. November 2020 bis vorläufig mindestens zum 28. März 2021 sollen nach einem Beschluss des Bundes und der Länder Hotels oder andere Unterkünften Übernachtungen nur noch für notwendige Reisen anbieten. Übernachtungsangebote für touristische Reisen sind grundsätzlich nicht mehr gestattet. Eine Visumerteilung für touristische Zwecke wird daher nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Ob eine Reise im Einzelfall möglich ist, hängt von den Regelungen des Bundeslandes ab, in das gereist werden soll, berichtet das Auswärtige Amt.
Aktuelle Informationen zu Flugreisen
Für Flugreisende gilt ab Dienstag, 30.03.2021 (0 Uhr) eine Testpflicht vor Abflug nach Deutschland. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme. Die Verordnung mache die klare Ansage: „Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen“, erläutert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in dem Merkblatt: Aktuelle Informationen für Reisende vom Auswärtigen Amt. (as)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Cleveland Clinic: Tips for Reducing COVID-19 Risk While Traveling PKG (veröffentlicht 26.03.2021), Cleveland Clinic
- Auswertiges Amt: Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland (veröffentlicht 02.02.2021)
- Auswertiges Amt: Aktuelle Informationen für Reisende (veröffentlicht 2020), Auswertiges Amt
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.