Gesundheitsrisiken durch offene UV-C-Lampen
Zur Abtötung von Krankheitserregern wie dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Oberflächen und in der Raumluft kann eine UV-C-Bestrahlung eingesetzt werden, doch birgt dies gewisse Risiken. So warnt der TÜV SÜD in einer aktuellen Mitteilung vor möglichen Schäden der Augen und Haut durch offene UV-C-Lampen. Die unsachgemäße Verwendung bilde ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen und der Bedeutung von Aerosolen bei der Übertragung des Coronavirus werden in vielen Innenräumen derzeit Luftreiniger nachgerüstet, die unter anderem mithilfe von hochenergetischer UV-C-Strahlung desinfizieren. Drei verschiedene Varianten der UV-C-Lampen, die feiverkäuflich im Internet angeboten wurden, hat der TÜV SÜD jetzt getestet, mit bedenklichem Ergebnis.
Bewährte Methode zur Desinfektion
„Die UV-C-Bestrahlung ist eine bewährte Methode zur Abtötung von Bakterien und Viren in Wasser, Luft und auf festen Oberflächen. Um effektiv zu desinfizieren, muss die Strahlungsenergie von UV-C-Geräten im Bereich zwischen 200 und 280 Nanometern liegen, am besten bei 254 nm“, erläutert der TÜV SÜD. Allerdings seien diese hohen UV-C-Energien eine Gefahr für Menschen und Tiere, wenn keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Vorsicht geboten
Durch günstige Angebote im Internet werden aktuell viele Menschen dazu verleitet, sich ein Gerät mit UV-C-Strahlung für die Desinfektion anzuschaffen. Doch hier sei Vorsicht geboten, warnt der TÜV SÜD Licht- und Leuchten-Experte Florian Hockel, der einige dieser Geräte ausgiebig getestet hat.
Auch internationale Organisationen wie die Global Light Association (GLA) und die Internationale Beleuchtungskommission (CIE) warnen vor unsachgemäßem Gebrauch, so die Mitteilung des TÜV SÜD. Beispielsweise zeige sich die CIE besorgt, dass private Nutzerinnen und Nutzer solcher Geräte schädlichen Mengen von UV-C ausgesetzt sein könnten oder die Produkte unsachgemäß verwenden, und so keine wirksame Desinfektion erreichen.
Der TÜV SÜD hat für den Hessischen Rundfunks drei unterschiedliche UV-C-Leuchten getestet. Bei den frei verkäuflich im Internet angebotenen Produkte handelte es sich um eine UV-C-Standlampe, die an eine Steckdose angeschlossen werden muss, eine Art UV-C-Strahler, der in Glühbirnenfassungen eingeschraubt werden kann, und eine UV-C-Handleuchte.
Gesundheitsrisiko durch die Strahlung
Das Fazit des TÜV SÜD: Alle drei Geräte sind eine Gesundheitsgefahr. Zwei Produkte (Handleuchte und Standlampe) waren offen angelegte Konstruktionen, bei denen direkt in die Lampe geschaut werden kann und die UV-C-Strahlung ungehindert austritt. Die Gefahr dabei ist laut Florian Hockel, dass „UV-C-Licht von 254 Nanometern für das menschliche Auge nicht direkt sichtbar“ ist. So werde lediglich ein leicht blau schimmerndes Licht wahrgenommen und man wisse nicht, was die Leuchte abstrahlt.
Durch die UV-C-Strahlung der beiden Produkte könnten die Nutzenden schlimmstenfalls Schäden der Augen und Haut erleiden, warnt der TÜV SÜD. Bei dem dritten getesteten Produkt besteht hingegen keine Gefahr einer Schädigung durch UV-C-Strahlung, da die fragwürdige Konstruktion keinerlei UV-C-Licht abgestrahlt hat. So erzielt diese Lampenkonstruktion allerdings auch keinerlei keimabtötende Wirkung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei dies ebenfalls potenziell gefährlich, weil sie sich dadurch in falscher Sicherheit wiegen.
Welche UV-C-Geräte sind sicher?
Grundsätzlich gelten die UV-C-Geräte als sicher, „wenn sie den Anforderungen der International Electrotechnical Commission (IEC) sowie den Normen der Underwriters Laboratories (UL) an die elektrische, thermische, mechanische, menschliche Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) und die photobiologische Sicherheit entsprechen“, so der Hinweis des TÜV SÜD. UV-C-Strahlung im Bereich zwischen 200 nm-280 nm werde seit über 70 Jahren erfolgreich und sicher eingesetzt – beispielsweise in Krankenhäusern zur Desinfektion.
Wer sich ein UV-C Gerät zur Desinfektion für zuhause anschaffen möchten, sollte nur Geräte verwenden, die über ein geschlossenes System verfügen, so der TÜV SÜD weiter. Solche Produkte zur Luftreinigung seien mit einem festem Gehäuse versehen, „das die UV-C-Strahlung zuverlässig abschirmt und somit Menschen und Tiere in der Umgebung vor Strahlungsbelastung schützt.“ Mithilfe eines Ventilators werde die Umluft durch den Sterilisationsteil geblasen und dort mittels UV-C-Strahlung desinfiziert. Die ausströmende Luft könne so bis zu 99,9% keimfrei sein. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- TÜV SÜD: TÜV SÜD warnt vor offenen UV-C-Leuchten zur Desinfektion (veröffentlicht 04.12.2020), tuvsud.com
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.