Corona: Welche Personen werden zuerst geimpft?
Fachleute gehen davon aus, dass schon bald Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 beziehungsweise die durch den neuen Erreger ausgelöste Krankheit COVID-19 zur Verfügung stehen werden. Diese werden zunächst aber sicher nicht für die ganze Bevölkerung reichen. Wer soll zuerst eine Impfung erhalten? Dafür gibt es nun Empfehlungen.
Impfstoffe gelten als hoffnungsvollstes Mittel gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und die von dem Erreger ausgelöste Erkrankung COVID-19. Weltweit wird daran geforscht. Es wird davon ausgegangen, dass die ersten Impfstoffe bald zugelassen werden. Doch wer soll zuerst geimpft werden?
Erste Impfstoffzulassungen Anfang 2021
Zwar könnten erste Impfstoffe zum Schutz gegen COVID-19 bereits Anfang 2021 zugelassen werden, doch zumindest am Anfang stehen aller Voraussicht nach nicht für alle impfbereiten Menschen Impfstoffdosen zur Verfügung. Deshalb ist eine Priorisierung notwendig, heißt es in einer aktuellen Mitteilung.
In einem Gemeinsamen Positionspapier der Ständigen Impfkommission (STIKO), des Deutschen Ethikrates sowie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina werden medizinisch-epidemiologische Aspekte der Infektionsprävention mit ethischen, rechtlichen und praktischen Überlegungen zusammengeführt. Daraus entwickeln die Expertinnen und Experten einen Handlungsrahmen für die anfängliche Priorisierung der Impfmaßnahmen gegen COVID-19.
Detaillierte Empfehlung noch nicht möglich
Wie in der Mitteilung erläutert wird, unterstützt eine Priorisierung die Entscheidung, wer vorrangig welche Impfstoffe erhalten soll. Diese darf nicht nur auf Grundlage medizinisch-epidemiologischer Erkenntnisse festgelegt werden, sondern auch ethische und rechtliche Erwägungen müssen maßgeblich sein.
Derzeit fehlen laut den Autorinnen und Autoren noch entscheidende Ergebnisse aus den laufenden klinischen Studien (Phase 3) zu den Eigenschaften der Impfstoffe. Das hat zur Folge, dass eine detaillierte Empfehlung der STIKO zu den vorrangig zu impfenden Personengruppen derzeit noch nicht möglich ist.
Allerdings stehen bereits jetzt die ethischen und rechtlichen Prinzipien fest, nach denen eine Priorisierung zu erfolgen hat: Neben der Selbstbestimmung sind dies die Nichtschädigung beziehungsweise der Integritätsschutz, die Gerechtigkeit, die grundsätzliche Rechtsgleichheit, die Solidarität sowie die Dringlichkeit.
Diese ethischen und rechtlichen Prinzipien schlagen sich in konkreten Impfzielen nieder: Verhinderung schwerer COVID-19-Krankheitsverläufe (Hospitalisation) und Todesfälle; Schutz von Menschen mit besonders hohem arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (berufliche Indikation); Verhinderung von Transmission sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotential; Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen sowie des öffentlichen Lebens.
Allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen
In dem Papier wird darauf hingewiesen, dass die Verteilung der anfangs knappen Impfstoffe ethisch wie grundrechtlich relevante Werte berührt und daher eine klare gesetzliche Regelung erfordert. Zudem ist die Verteilung der Impfstoffe so zu organisieren, dass ein Erreichen der Impfziele sichergestellt ist. Hierzu bedarf es geeigneter neuer Strukturen.
Geboten ist eine einheitliche, transparente und damit vertrauenserweckende sowie akzeptanzsichernde Verteilung. Dies spricht für eine Impfstrategie, die nicht auf einzelnen Hausärztinnen und Hausärzten beruht, sondern auf staatlich mandatierten Impfzentren.
Da Impfungen prinzipiell eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraussetzen, sind Priorisierungskriterien der Bevölkerung verständlich darzulegen. Die Autorinnen und Autoren des Positionspapiers schließen außerdem eine undifferenzierte, allgemeine Impfpflicht aus. Eine selbstbestimmte Impfentscheidung erfordert eine kontinuierliche, transparente Information und Aufklärung der Bevölkerung zur Wirksamkeit der Impfung und zu ihren Risiken, so die Fachleute.
Um mögliche Impfrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, muss eine zeitnahe bundesweite Erfassung sämtlicher Impfungen und eine Bewertung von unerwünschten Ereignissen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung etabliert werden. Die Autorinnen und Autoren fordern dazu eine produktspezifische Erfassung der COVID-19-Impfungen in einer zentralen Datenbank, auch zur genauen Ermittlung der Impfquoten. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina: Empfehlungen für einen gerechten und geregelten Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff, (Abruf: 09.11.2020), Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
- Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina: Gemeinsames Positionspapier der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina: Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden?, (Abruf: 09.11.2020), Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.