Bessere Heilungschancen: Ab wann die Krankenkasse für Darmkrebs-Vorsorge zahlt
Darmkrebs zählt zu den häufigsten Krebsarten in Deutschland, etwa 26.000 Patienten sterben pro Jahr daran. Experten zufolge könnten tausende Todesfälle verhindert werden, wenn mehr Menschen die Vorsorge-Untersuchungen in Anspruch nehmen würden. Die Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten – aber erst ab einem bestimmten Alter.
Früherkennung kann Leben retten
Gesundheitsexperten zufolge ist Darmkrebs für Männer nach Prostata- und Lungenkrebs die dritthäufigste und für Frauen nach Brustkrebs die zweithäufigste Krebstodesursache in Deutschland. Wie auch bei vielen anderen Krebsarten gilt hier, dass die Heilungschancen umso höher sind, je früher die Krankheit erkannt wird. Dafür gibt es verschiedene Vorsorgeuntersuchungen wie die Darmspiegelung. Diese sind besonders wichtig, wenn es in der Familie schon zu Darmkrebsfällen gekommen ist. Was Versicherte wissen sollten: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur unter gewissen Bedingungen.
Tausende Todesfälle verhindert
Eine Analyse durch Wissenschaftler des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg zeigt, warum die Darmspiegelung so wichtig ist.
Laut den Experten hat die Koloskopie in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 vermutlich mehr als 25.000 Darmkrebs-Todesfälle verhindert.
Die Früherkennung kann Leben retten, denn gutartige Veränderungen, aus denen später möglicherweise bösartige Tumoren hervorgehen, können bei dieser Untersuchung direkt entfernt werden.
Vorsorge-Koloskopie ab 55 Jahren
Doch wann sollte man zur Darmspiegelung? Zum einen kommt die Koloskopie als diagnostisches Verfahren zum Einsatz, um beispielsweise einen medizinischen Verdacht abzuklären.
Darüber hinaus wird die Vorsorge-Darmspiegelung ab dem 56. Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt. Wenn jemand jedoch familiär vorbelastet ist, trägt sie die Kosten auch in jüngeren Jahren.
Experten zufolge wäre es sinnvoll, eine neue Altersgrenze anzupeilen und die Darmspiegelung bereits ab 50 Jahren zu empfehlen.
Test auf verborgenes Blut im Stuhl
Wie der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa informiert, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr die Kosten für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen.
Versicherte können dann einmal im Jahr kostenlos den Hämoccult-Test machen lassen – dabei wird kontrolliert, ob sie Blut im Stuhl haben.
Findet sich darin Blut, kann dies ein erster Hinweis auf eine krankhafte Veränderung des Darmgewebes sein. Appetitverlust und Gewichtsabnahme können ebenfalls auf eine Erkrankung hindeuten – und auch Beschwerden wie Krämpfe, Bauchschmerzen, Völlegefühl und Verdauungsbeschwerden.
Diese Symptome können zwar auch harmlos sein, wenn sie aber länger anhalten, sollte man sie unbedingt medizinisch abklären lassen.
Bei positivem Stuhltest rasch zur Darmspiegelung
Seit dem 1. April 2017 bezahlen die Krankenkassen Patienten ab 50 Jahren einmal jährlich einen neuen immunologischen Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge, der den herkömmlichen chemischen Test ablöst und das Angebot zur Vorsorge noch einmal deutlich verbessert.
Diesen Okkultbluttest kann man beispielsweise beim Hausarzt bekommen, ihn dann selbst zu Hause durchführen und die Proben in der Praxis abgeben. Über das Ergebnis informiert dann ein Brief.
Wenn der Befund positiv ist, sollte der Betroffene unbedingt gleich mit seinem Arzt sprechen, erklärte die Sprecherin der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, Dagmar Mainz, in der Agenturmeldung.
Blut im Stuhl bedeutet aber nicht unbedingt, dass der Patient Krebs hat, es kommen auch andere Ursachen dafür infrage. Allerdings ist laut den Experten bei positivem Befund eine Darmspiegelung nötig. Dabei können eventuell vorhandene Krebsvorstufen entfernt werden.
Man muss davor auch keine Angst haben: „In der Regel wird die Darmspiegelung mit einer Sedierung durchgeführt. Das heißt, der Patient kann die Untersuchung “verschlafen”. Er hat weder Schmerzen, noch treten unangenehme Blähungen auf“, schreiben die Magen-Darm-Ärzte auf ihrer Webseite. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.